Dienstag, 23. Dezember 2008

Muslim-markt.de: Tor zur Hölle, Teil 2

moslemboykott
Die blutige Straße zur Islamisierung Europas führt durch spezielle Knotenpunkte. Einer davon ist die deutschsprachige Seite muslim-markt.de. Wer sich darunter einen webshop vorstellt, liegt allerdings weit daneben. Die Seite beweist, daß die integrationsresistenten Parallelgesellschaften nicht einfach so entstehen, sondern von der islamischen Intelligenzija aktiv gefördert werden.

Trittsicher hat sich nach dawa-news.de nun erneut in eine fremde Welt gewagt und neben vorgefertigten Formularen zur Befreiung vom Schimmunterricht noch jede Menge an Abscheulichkeiten in seinem Bericht aus einer nahen fernen Welt entdeckt:
Wir glauben gerne an die säkulären Moslems und sind ebenso gerne bereit, in den Bestrebungen, das Kopftuch zu tragen oder repräsentative Moscheen zu errichten, ein individuelles Bedürfnis der Moslems zu erkennen.

Doch ist das wirklich so? Beschleicht uns nicht etwa der Verdacht, es könnte irgendetwas von oben gesteuert sein, wenn wir inzwischen überall in den Städten kopftuchtragende Frauen sehen, selbst an Orten, die für gläubige Muslimas nicht eben typisch sind? Sind die vielen Rechtsstreitigkeiten um das Kopftuch nur zufällig, so wie zufällig jede kleine Glaubensgruppe ihr Bedürfnis erkennt, in jedem mittelgroßen Kaff eine große Moschee errichten zu wollen?

Schauen wir mal in den Moslemmarkt, dieses große Internetportal, das wegen den Morddrohungen gegen Raddatz in Verruf geraten ist. Dort finden wir eine Auflistung moslemischer Befindlichkeiten, als erstes eine seitenlange Repräsentation von Kopftuchangelegenheiten.

Wer es noch nicht wußte, dem wird in der Rubirk "Moschee" mitgeteilt, daß der Bau eines Minarettes mit Lautsprecheranlage in Deutschland grundsätzlich zulässig sei. Da staunen selbst Ungläubige.
Aber auch die Rubrik "Schule" bietet Interessantes. Es geht allerdings nicht darum, wie man den Lernerfolg des Nachwuchses möglichst gut verbessert, sondern um viel Wichtigeres: Wer seine Kinder schon früh isolieren und keusch nach mittelalterlicher Geschlechtertrennung aufziehen will, der darf vom Staat nicht gezwungen werden, seine Kinder in den Schwimmunterricht zu schicken.
Daß man seine Kinder sogar für den gesamten Ramadan aus religiösen Gründen von der Schule nehmen kann, fällt bei so viel angewandter Scharia schon kaum mehr ins Gewicht.

Für alles gibt es einen Hinweis, wie man die deutschen Gesetzen umgehen, ausnützen oder sogar dagegen vorgehen kann. Ganz egal, ob bei Fragen zu Lichtbild, Schächten, Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit bei rechtswidriger Wiederannahme der türkischen oder Ehe (hier sind die rechtlichen Angelegenheiten islamischer Ehen gemeint und es wird dokumentiert, inwieweit sie im deutschen Rechtssystem durchgesetzt werden können) - auf alles gibt es die islamisch passende Antwort, die in der Regel wenig mit einer mitteleuropäischen Lebensform gemein hat. Eine Liste moslemischer Anwälte wird praktischerweise gleich mitgeliefert.

Damit auch nichts im Leben eines hochgradig integrationsunwilligen Moslems schiefgeht, ist der Moslemmarkt so umsichtig, Mustertexte für die tägliche Extrawurst bereitzustellen.So ein Antrag lautet dann zum Beispiel so:
Befreiung vom Schwimmunterricht

Muslim Islam und Muslima Islam

Muslimweg 19
11419 Islamstadt
Tel.: 000 / 24434

Muslim-Islam - Muslimweg 19 - 11419 Islamstadt

An die Klassenlehrerin der
Klasse 3abc
Grundschule Musterdeutsch

Islamstadt, 31. Februar 1914

Sehr geehrte/r Herr/Frau Musterlehrer,

am Anfang dieses Briefes möchten wir ausdrücklich darauf hinweisen, dass der im folgenden gestellte und begründete Antrag ausschließlich mit religiösen Bestimmungen unseres Glaubens zu tun hat und in keinster Weise eine Kritik am sonstigen Unterricht der Schule bedeutet.

Gemäß den religiösen Geboten des Islam erreicht ein Mädchen spätestens mit 9 Mondjahren die religiöse Reife (siehe z.B. "Antworten auf Rechtsfragen, As-Sayyid Ali Al-Husayni Al-Khamene'i, erster Teil, erläuterte Übersetzung, 1997, Islamisches Zentrum Hamburg, Seite 12) und hat danach sowohl alle religiösen Rechte als auch Pflichten. Die Jahreszählung erfolgt nach dem islamischen Mondkalender, und 9 Mondjahre entsprechen ca. 8,5 Sonnenjahren. Zu den Pflichten der dann jungen Frau gehört u.a., daß sie Ihren Körper (bis auf Gesicht und Hände) vor fremden Männern und Jugendlichen verhüllt. Dieses führt dazu, daß unsere Tochter Chadidscha Fatima Zeynep nunmehr in Zukunft mit einem Kopftuch am Unterricht teilnehmen wird. (Anm. von stopislam.info: Man beachte, daß gar nichts beantragt, sondern einfach mitgeteilt wird)
Ausgehend von der oben beschriebenen Ausgangssituation beantragen wir, daß unsere Tochter Chadidscha Fatima Zeynep von dem bevorstehenden koedukativen Schimmunterricht befreit wird. In einem Grundsatzurteil (veröffentlicht: unter dem Aktenzeichen 19 A 1706/90) bestätigte das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalens in Münster die von muslimischen Eltern vertretene Haltung, dass Elternrecht und religiöse Überzeugung den staatlichen Erziehungsauftrag begrenzen können. Der im Grundgesetz festgelegte staatliche Bildungsauftrag werde nicht beeinträchtigt, wenn mit Rücksicht auf die Glaubens- und Kulturfreiheit im Einzelfall eine Ausnahmegenehmigung für den Schwimmunterricht erteilt würde. Wichtig war auch der Hinweis, daß die religiöse Interpretation der koranischen Regeln durch die Eltern nicht Gegenstand der Debatte und ihre darauf fußende Entscheidung zu respektieren sei.

In einem ähnlichen Grundsatzurteil (Bundesverwaltungsgerichtsurteil 25.8.1993 - 6 C 891 zu OVG Münster, 15.11.1991 -19 a 2198/91) heißt es u.a.: Führt ein vom Staat aufgrund seines Bildungs- und Erziehungsauftrages aus Art. 7 II GG im Rahmen einer allgemeinen Schulpflicht angebotener koedukativ erteilter Sportunterricht für eine Schülerin islamischen Glaubens in Hinblick auf die Bekleidungsvorschriften des Korans, die sie als für sich verbindlich ansieht, zu einem Gewissenskonflikt, so folgt für sie aus Art. 4 I und II GG ein Anspruch auf Befreiung vom Sportunterricht, solange dieser nicht nach Geschlechtern getrennt angeboten wird.

Wir bitten Sie aus oben genannten Gründen unsere Tochter Chadidscha Fatima Zeynep vom Schwimmunterricht freizustellen. Sollte Chadidscha Fatima Zeynep während der Schwimmzeit eine Anwesenheitspflicht in der Schule haben, dann sind wir damit einverstanden, daß sie als Zuschauerin am Schwimmunterricht teilnimmt oder in der Zeit in einer anderen Klasse untergebracht wird. Ansonsten kann sie in der Zeit auch nach hause kommen.

Chadidscha Fatima Zeynep wird auch weiterhin am Sportunterricht teilnehmen, allerdings mit einer islamisch geeigneten Kleidung.

Wir bitten Sie um Ihr Verständnis und verbleiben mit freundlichen Grüßen.

(Unterschriften)

Muslim Islam (Vater) Muslima Islam (Mutter)

PS: Ein gleichlautender Brief ist an Herrn Mustermann (Schulleiter) geschickt worden.

Muslim-markt.de bietet aber nicht nur rechtliche Beratung, sondern auch handfeste finanzielle Unterstützung bei Gerichtsprozessen - sofern sie für die Glaubensgemeinschaft Ummah wichtig erscheinen - in Form einer Prämie:
Jede Rechtsberatung, die Sie aufgrund religiöser Diskriminierung in Anspruch nehmen, wird Muslim§Recht inschallah mit bis zu 50 € unterstützen. Sind weitere Ausgaben Ihrerseits, z.B. bei Inanspruchnahme eines Anwalts infolge einer Anzeige absehbar, wird auch hier Muslim§Recht mit bis zu 100 € unterstützend eingreifen.

Explizites Ziel ist es, neben der gut funktionierenden Nazikeule der Holocaust-Industrie, eine effektive Islamophobiekeule aufzubauen:
Die Fälle Nietzsche und Hohmann haben gezeigt, dass schon der Verdacht auf Antisemitismus zu einem Parteirausschmiss reicht; eine öffentliche und eindeutige Diffamierung von Muslimen jedoch toleriert wird.

Selbst eine Gehirnwäscheabteilung gibt es:
Nicht selten führen Fehlinformationen in den Köpfen der Menschen zu Reaktion und Aussagen, die uns Muslime schwer verletzen. Durch M§R-Konzeptpapiere werden Nichtmuslime in die Lage versetzt, die Gefühle und Belange der Muslime besser zu verstehen.

und in "Über uns" erfährt der Leser, daß obwohl dies eine öffentliche Seite im Internet ist, nicht alle Besucher erwünscht sind:
Der Muslim-Markt ist offen für alle Muslime aller muslimischer Vereine und Organisationen sowie nicht organisierte muslimische Gruppen und Einzelpersonen.

Die Rechtsabteilung des Muslimmarktes erzählt frei von der Leber weg, daß sie nicht viel von Meinungsfreiheit hält und finanzielle Unterstützung für die Abschaffung derselbigen gewährt:
Hier finanzieren wir Klagen oder juristische Beratungen. Der Ruf nach Meinungs- und Pressefreiheit ist eine beliebte Strategie, um antisemitische, rassistische, islam- und fremdenfeindliche Äußerungen zu legitimieren.

Sehr auffällig ist, daß der Muslimmarkt die Phrase "Der Ruf nach Meinungsfreiheit" verwendet. Heißt das, daß es hierzulande ohnehin keine mehr gibt oder daß man vom Standpunkte Saudi-Arabiens ausgeht?

Nichts scheint hier zufällig zu sein und lediglich einem individuellen Bedürfnis der Muslime zu entsprechen, im Gegenteil, alles ist bestens organisiert und Teil einer Islamisierungskampangne.

Und ich bin sicher, daß wir hier nur die Spitze des Eisberges sehen, denn es gibt noch Rubriken wie "Boykottaufruf", der ironischerweise als "Boykott für den Frieden" bezeichnet wird:
Produkte, die Symbol einer anti-islamischen Kultur sind
Produkte, die Symbol einer anti-islamischen Kultur sind, können an sich harmlos" sein, aber sie tragen die Symbolkraft einer aggressiven Kultur, von der auch nicht-muslimische Länder wie z.B. Deutschland gefährdet sind.

Coca-Cola und Pepsi Cola - Symbol des amerikan way of life
McDonald's - Symbol von Fastfood (Essen ohne Dankbarkeit)
Alle Kleidungsstücke, auf denen USA-Fahnen aufgedruckt, aufgenäht oder anders appliziert sind.
Muslime sind keine Werbefläche für USA!
Alle Kleidungsstücke, auf denen US-Amerikanische Sportunternehmen wie z.B. Chicago Bulls oder ähnliches aufgedruckt sind.
Muslime sind keine Werbeflächen für Sportler, die sich für Bullen halten.

1 Kommentar:

  1. Hallo!

    Erst denken, dann schreiben!
    Nicht schreiben, wenn man denkt, denken zu können!

    Gruß

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