Trittsicher, ein stopislam.info-Leser der ersten Stunde, hat sich die Mühe gemacht, den Reaktionen der deutschen Moslemgemeinde auf einen erschreckend verharmlosenden Text von offizieller deutscher Seite über etwaige Anwendungsmöglichkeiten der Scharia auf dem Bundesgebiet nachzugehen. Seine Ergebnisse ließen Trittsicher einen Blick in den Abgrund der Hölle werfen:
Der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestags hat vor einigen Tagen einen Text zur Anwendung der Scharia in Deutschland veröffentlicht.
In diesem heißt es:
In Deutschland können Vorschriften der Scharia nach dem deutschen Internationalen Privatrecht (IPR) zur Anwendung kommen. Das deutsche IPR bestimmt, welches staatliche Recht bei Fällen mit Auslandsbezug anzuwenden ist (Art. 3 Abs. 1 Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch EGBGB)).
und weiter
Ausgangspunkt des IPR ist der Gedanke der Gleichwertigkeit aller Rechtsordnungen.
Der Text schließt mit den bedeutsamen Worten
Die religiösen Vorschriften der Scharia genießen den Schutz
der Religionsfreiheit nach Art. 4 GG
Erwartungsgemäß wird dieses Papier schon als Sieg des Islam gefeiert. Die Islamisten gratulieren:
Nun endlich ist es auch für Deutschland soweit!
Die Schari’a soll in bestimmten Fällen angewendet werden
in Deutschland könnten wegen der grundsätzlichen Gleichwertigkeit aller Rechtsordnungen die Vorschriften der Scharia zur Anwendung kommen!
Natürlich freuen wir uns über diese Entscheidung und beglückwünschen
Deutschland zum Weg der Wahrheit.
Die Glaubensbrüder und –schwestern schicken sich im Kommentarbereich an, die Scharia zu erläutern. Neben solchen Freudenbekundungen wie der von Teravih Says:
Esselamu aleikum an meine muslimischen Geschwister, Allah (subhanehu ve teala) sei dank, dass ER uns dies ermöglicht! InsaALLAH wird es immer besser!!
Vesselam
schickt sich ein Abud Says in altbekannter Manier und unter Beifall seiner Glaubensgenossen an, die Scharia zu erklären und zu entschärfen.
Die Strafbestimmungen der Scharia, dem Leser bekannt als
Handabhacken bei Dieben, Steinigungen für Ehebrecher, Auspeitschungen bei einer ganzen Anzahl von geringfügigen Verfehlungen, der strikten Geschlechtertrennung mit rigider Kleiderordnung und der einhergehenden minderwertigen Stellung der Frauen
seien nach moslemischer Logik deshalb nicht so schlimm, da
da das arab. Wort „scharî´a“ ursprünglich „Weg“ bedeutet und damit eine umfassende Gesetzes- und Rechtsordnung der jeweiligen Kultur- oder Religionsgemeinschaft gemeint ist
und die Strafvorschriften nur einen kleinen Teil der gesamten Scharia einnähmen.
Für das islamische Strafrecht, das nur einen verhältnismäßig geringen Teil der islamischen Schari´a einnimmt und
daß dieses nur in einem wirklich islamischen Staat mit islamischem Gerichtswesen angewendet werden darf
Na, ja, was nicht ist, kann ja noch werden!
Die Quellen dazu:
1.) http://www.bundestag.de/wissen/analysen/2008/scharia.pdf
2.) http://dawa-news.de/2008/12/der-bundestag-entwickelt-sich/
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