Samstag, 17. Mai 2008

Gleiches Recht für alle?

Die Berliner Jugendrichterin Kirsten Heisig zweifelt an, daß in deutschen Gerichtssälen noch gleiches Recht für alle gilt. In einem Interview mit dem Berliner Tagesspiegel vom 10. Mai erklärt sie, daß beispielsweise der Tatbestand der Volksverhetzung in der Regel nur auf Deutsche angewendet wird und Angeklagte mit "Migrationshintergrund" für die selben Äußerungen nur wegen Beleidigung angeklagt werden:

Nein, der Sachverhalt, um den es ging, hat nach meiner Auffassung eine Besonderheit: Wenn ein türkischer Staatsangehöriger sagt, man müsse die Deutschen vergasen, ist das eine Beleidigung. Wenn ein Deutscher so über Türken redet, ist das eine Volksverhetzung. Die wird härter bestraft und macht sich schlechter im Strafregister.

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