Sonntag, 18. Mai 2008

"Die Geister, die ich rief..."

Ähnlich Goethes Zauberlehrling hat jetzt auch der Beriner Bildungssenat Angst vor den Konsequenzen seines Handelns, besser gesagt: seines Nicht-Handelns. Mehr als 2 Monate nach dem Eilbeschluss des Berliner Verwaltungsgerichtes, das einem Moslem-Schüler einen eigenen Gebetsraum an seiner Schule zusprach, obwohl dieser von vielen Experten als vollkommen unnotwendig beschrieben wurde, geht zwar noch nicht dem verantwortlichen Bildungssenator Jürgen Zöllner (SPD), dafür aber seinem Bildungsstaatssekretär Eckart Schlemm (SPD) ein Lichtlein auf. Die Berliner Morgenpost berichtet:
Im dem beim Berliner Verwaltungsgericht anhängigen Verfahren werde der Senat darauf dringen, dass die derzeit gültige einstweilige Anordnung zugunsten eines muslimischen Schülers "keinen Bestand hat", so Berlins Bildungsstaatssekretär Eckart Schlemm (SPD) in einer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage der Grünen-Fraktion im Abgeordnetenhaus. Allerdings sei noch nicht abzusehen, wann mit einer Entscheidung im Hauptsacheverfahren zu rechnen ist.

Anstatt wie im März einfach einzuknicken, wird jetzt endlich argumentiert:
Dabei geht der Senat davon aus, dass im Hauptsacheverfahren nicht nur die Religionsfreiheit des Schülers zur Sprache kommen wird, sondern auch über "Fragen der negativen Religionsfreiheit der anderen Schülerinnen und Schüler und das Gebot der staatlichen Schule zu weltanschaulich-religiöser Neutralität" entschieden werden muss.

Nur: Was wird ein Richter wohl zu jemanden sagen, der zuerst "Hü" und dann "Hott" schreit? Um ernstgenommen zu werden, muß man anders vorgehen.

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