Im dem beim Berliner Verwaltungsgericht anhängigen Verfahren werde der Senat darauf dringen, dass die derzeit gültige einstweilige Anordnung zugunsten eines muslimischen Schülers "keinen Bestand hat", so Berlins Bildungsstaatssekretär Eckart Schlemm (SPD) in einer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage der Grünen-Fraktion im Abgeordnetenhaus. Allerdings sei noch nicht abzusehen, wann mit einer Entscheidung im Hauptsacheverfahren zu rechnen ist.
Anstatt wie im März einfach einzuknicken, wird jetzt endlich argumentiert:
Dabei geht der Senat davon aus, dass im Hauptsacheverfahren nicht nur die Religionsfreiheit des Schülers zur Sprache kommen wird, sondern auch über "Fragen der negativen Religionsfreiheit der anderen Schülerinnen und Schüler und das Gebot der staatlichen Schule zu weltanschaulich-religiöser Neutralität" entschieden werden muss.
Nur: Was wird ein Richter wohl zu jemanden sagen, der zuerst "Hü" und dann "Hott" schreit? Um ernstgenommen zu werden, muß man anders vorgehen.
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