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Dienstag, 17. Februar 2009

20 Jahre Haft für Koranübersetzung

Dieser Beitrag erschien am 16.2.2009 auf www.stopislam.info, das der Moslemzensur zum Opfer fiel. Aber wir lassen uns den Mund nicht verbieten und posten alle alten Beiträge wieder - wider die Barbarei und die Zivilisationsphobie.

Afghanistan Translation on Trial
Die massiven Probleme des real existierenden Islam mit jeglicher Form von selbstbestimmten, intelligentem Leben zeigt uns heute ein afghanisches Berufungsgericht auf. Dieses bestätigte 20 Jahre Haft aus erster Instanz für zwei wohlmeinende Rechtgläubige (siehe Foto), die sich erdreistet hatten, Allahs Buch aus dem Arabischen in eine der Landessprachen zu übersetzen. Der Baltimore Examiner weiß Details:
The controversial text is a translation of Islam's holy book into an Afghan language without the original Arabic verses alongside. Muslims regard the Arabic Quran as words given directly by God. A translation is not considered a Quran itself, and it is believed that a mistranslation could warp God's word.

Wenn die Schandtaten des Kriegsherren Mohammed also nicht mehr auf Arabisch verkündet werden, könnte Allah beleidigt sein. Zum Vergleich: 1521, also vor knapp einem halben Jahrtausend, übersetzte Martin Luther die Bibel aus dem Lateinischen ins Deutsche und blieb ein freier Mann.

Das wirklich Schlimme daran ist, daß die beiden noch gut davongekommen sind, der Staatsanwalt forderte der Scharia entsprechend die Todesstrafe
The prosecutor had asked for the death penalty for the two men _ Ahmad Ghaws Zalmai, a former spokesman for the attorney general, and Mushtaq Ahmad, a Muslim cleric who signed a letter endorsing the translation.

Der Richter gab dem Staatsanwalt inhaltlich auch voll und ganz recht, indem er meinte, daß die Todesstrafe ohnehin keine extreme Strafe für die beiden gewesen wäre,
Chief judge Abdul Salam Qazizada invoked Islamic Shariah law when reading out the sentence, saying death would not have been an extreme punishment.
"He who commits such an act is an infidel and should be killed" according to some interpretations of Shariah law, Qazizada said.

entschied aber - ganz der Willkür Tür und Tor öffnenden Scharia entsprechend - ohne Urteilsbegründung, daß die Strafe aus erster Instanz beibehalten wird.
Qazizada did not explain why they didn't issue a harsher verdict

Nicht, daß wir besonderes Mitleid mit den beiden hätten. Wer diesen Teufelskult verbreitet, darf sich nicht wundern, wenn einen der Teufel holt.
Aber dieser Fall ist ein herrliches Beispiel dafür, in welcher Zeit die Anhänger Mohammeds sich befinden: im finstersten Mittelalter.

Im übrigen sind wir der Meinung, daß Mohammed nach heutigen Maßstäben ein Kinderschänder ist.

Donnerstag, 22. Januar 2009

Petition für Susanne Winter

Schon wenige Stunden nach dem Skandalurteil in 1. Instanz gibt es eine Petition für die Meinungsfreiheit. Wir bitten jeden, der sich nicht dem islamischen Meinungsterror unterwerfen will, hier zu unterzeichnen oder hier im Kommentarbereich zu schreiben, daß Mohammed nach heutigen Maßstäben ein Kinderschänder war. Mal sehen, was die österreichische Politjustiz macht, wenn es tausende Fälle von "Herabwürdigung religiöser Lehren" gibt.

"Mohammed war nach heutigen Maßstäben ein Kinderschänder!"

maulkorb
Heute wurden in Graz, falls das Skandalurteil gegen Susanne Winter auch in höheren Instanzen bestehen bleibt, das Ende der Aufklärung und der Anfang des islamischen Zeitalters in Europa eingeläutet.
Für den Strafrichter Christoph Lichtenberg erfüllte die Aussage, daß jemand, der vor 1300 Jahren ein 6jähriges Mädchen heiratete und diese 3 Jahre später vergewaltigte, nach heutigen Maßstäben ein Kinderschänder sei, den Tatbestand der "Verhetzung" und der "Herabwürdigung religiöser Lehren".
Mit "Herabwürdigung religiöser Lehren" hatte sich also ein passender Strick für die FPÖ-Nationalratsabgeordnete gefunden. Ein sehr dünner Strick, wenn man bedenkt, wie die bisherige Rechtsprechung bei der "Herabwürdigung religiöser Lehren" bis jetzt aussah:
Bei folgendem Werbevideo für Red Bull, indem die Heilige Maria das Kind Jesus als "Ochsen" bezeichnet, weigern sich diverse Staatsanwaltschaften seit Wochen, sich für eine Strafanzeige auf "Herabwürdigung religiöser Lehren" als zuständig zu erklären:


Im Jahre 1985 wurde der Kirchenkritiker Karl-Heinz Deschner, der die katholische Kirche als "größte Verbrecherorganisation" aller Zeiten genannt hatte, vom Landgericht Bochum vom Vorwurf "der Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen" (§ 166, bis zu drei Jahre Haft) freigesprochen. Karl-Heinz Deschner betreibt sogar eine eigene Website und verkauft seine Schriften auf amazon.de

Der österreichische Karikaturist Gerhard Haderer wurde wegen seines Bildbandes "Das Leben des Jesus" (Jesus wird u.a. als Kiffer und als Exhibitionist auf einem Surfbrett dargestellt) kiffer jesus3 Jahre nach der Erstauflage in Griechenland (!!!) in Abwesenheit in erster Instanz zu 6 Monaten Haft verurteilt, und in 2. Instanz am 13. April 2005 freigesprochen.

Otto Mühl, der in seinem "Aktionismus" Exkremente über nackte Frauen schüttete und dazu Weihnachtslieder spielte, wurde zwar wegen vielemverurteilt, allerdings nicht wegen "Herabwürdigung religiöser Lehren". Seine letzte große Ausstellung, die im ORF als Highlight gefeiert wurde, fand erst 2004 im renomierten MAK in Wien statt.

Wir sehen also schon, die Suppe ist sehr dünn. Leider wird wohl erst der Europäische Gerichtshof feststellen, daß, wenn es erlaubt ist, ohne Tatsachengrundlagen Jesus als Kiffer darzustellen, daß es dann auch sehr wohl erlaubt sein muß, Mohammed mit Tatsachengrundlagen als Kinderschänder nach heutigen Maßstäben zu titulieren.

Dann wird wohl der Ansatz des Richters ein anderer gewesen sein. Herr Lichtenberg müßte dann von einem intentionalem Ansatz ausgegangen sein. D.h. Susanne Winter wollte absichtlich "religiöse Lehren herabwürdigen" und Gerhard Haderer nicht. Allerdings steht von einem intentionalem Ansatz nichts im Gesetzestext, laut diesem ist eine Absicht unerheblich, nur die vollbrachte "Tat" spielt eine Rolle:
Wer öffentlich eine Person oder eine Sache, die den Gegenstand der Verehrung einer im Inland bestehenden Kirche oder Religionsgesellschaft bildet, oder eine Glaubenslehre, einen gesetzlich zulässigen Brauch oder eine gesetzlich zulässige Einrichtung einer solchen Kirche oder Religionsgesellschaft unter Umständen herabwürdigt oder verspottet, unter denen sein Verhalten geeignet ist, berechtigtes Ärgernis zu erregen, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.

Was bleibt ist der Schluß, daß dies ein politisches Urteil aufgrund eines längst überflüssigen, da willkürlich auslegbaren Gesetzes war.
Und aus diesem Grunde rufen wir laut aus und fordern alle Mitstreiter gegen den islamischen Religionsterror unter der rechtsstaatlichen Tarnkappe auf, es uns gleich zu tun: "Wir sind der Meinung, daß Mohammed nach heutigen Maßstäben ein Kinderschänder ist!"

Mal sehen, was die österreichische Justiz macht, wenn tausende von Anzeigen eingehen.

Skandalurteil: Susanne Winter verurteilt

Eilmeldung: Susanne Winter wurde soeben verurteilt: 24.000 Euro Strafe + 3 Monate bedingt. Nicht rechtskräftig. Details später.

Die FPÖ-Abgeordnete Susanne Winter ist am Donnerstag am Grazer Straflandesgericht wegen Verhetzung und Herabwürdigung religiöser Lehren zu einer Geldstrafe von 24.000 Euro und einer bedingten Freiheitsstrafe von drei Monaten verurteilt worden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Winter wurde in vier von fünf Anklagepunkten schuldig gesprochen. Ihre Äußerungen seien objektiv geeignet gewesen, Hass zu schüren, begründete Richter Christoph Lichtenberg. Winters Anwalt meldete Rechtsmittel an. (apa/red)

Donnerstag, 18. Dezember 2008

Entführt, zwangsverheiratet und -konvertiert

islamisches brautpaar
Unglaubliches spielt sich derzeit vor einem pakistanischen Gericht ab. Eine Moslem entführte ein 13jähriges christliches Mädchen, zwang sie zum Islam zu konvertieren und heiratete sie gleich noch. Jetzt klagen die Eltern des Mädchens. Als Dhimmis in Pakistan bleibt ihnen aber nur die Möglichkeit, sich auf Nebensächlichkeiten zu berufen. The Sikh Times berichtet über einen den juristischen Ansatz von Protokollfehlern :
Saba Masih appeared at the Multan branch of Lahore’s High Court yesterday along with her Muslim husband and his family. Her parents filed a contempt petition last month against her captors for failing to follow Pakistani marriage protocol.

und dem einer Aussteuer, die den Eltern der Braut genauso wie Besuchsrechte zusteht:
After a judge placed new financial and social pressure on the captors of a Pakistani girl who was kidnapped and converted to Islam, attorneys have guarded optimism they can return her to custody of her Christian parents, One news from Pakistan has reported.

Judge Malik Saeed Ijaz ordered the girl’s husband, Amjad Ali, to pay a dowry of 100,000 rupees (US$1,275) and allow her parents visitation rights, two actions required by typical Pakistani marriage protocol.

Der von der Scharia geschützte Kinderentführer und -schänder hat bisher weder bezahlt, noch den Eltern Besuchsrechte gestattet. Dafür die klassisch-islamische Tour mit Drohungen gegen die "Braut",:
Her family and their lawyers believe she has stayed with her Muslim husband because he and his family have issued death threats.

die Wirkung zeigen:
The judge gave Saba Masih, 13, the opportunity to talk with her family during yesterday’s hearing, but she remained mostly silent behind her veil, offering only blunt replies.

“I don’t want to see my parents. They are Christians and I am a Muslim,” she said, according to her parents’ attorney.

Schaut her, liebe Europäer, wie es den Dhimmis geht.
The Christian family’s chances of winning run against the judicial status quo for Pakistani religious minorities

Im Detail sieht das dann so aus: Da glaubt ein Moslemrichter keiner Geburtsurkunde mehr, die sagt, daß das Mädchen 13 ist.Es wird ein medizinisches Gefälligkeitsgutachten vom Moslemarzt seines Vertrauens in Auftrag gegeben, das dann das gewünschte Alter (in Pakistan ist man erst ab 16 heiratsfähig) bringt:
In previous hearings, a judge allowed Saba Masih to choose whether or not she would return to her family, even though Pakistan marriage law requires the approval of legal guardians at the age of 16.

The judge determined that her age was 17 based on her testimony and a report by a medical board pressured by Muslim groups to inflate her age. He did not accept as evidence her birth certificate and baptismal record that showed her age as 13.

Und die Leute konvertieren dann ganz freiwillig zum Islam:
Younis Masih and his wife first saw their daughters after their kidnapping at a July hearing. The girls were in the company of 16 Muslims and were said to be under pressure to claim they had converted to Islam.

Und Einzelfälle gibt es dann auch nicht mehr, sie sind dann nämlich die Regel:
Kidnapping of Christians in the Muslim-majority nation of 170 million is not uncommon. Many captors believe they will not be convicted if caught due to the penal code’s influence by sharia, which grants non-Muslims second-class status in society.

Es grenzt an ein Wunder, daß die gleichzeitig entführte 10jährige Schwester freigekommen ist.
Europa muß jetzt nach Pakistan schauen und andere Schariaunrechtsstaaten schauen, um zu sehen, was uns in der Zukunft erwartet.
Wehret den Anfängen!

Freitag, 26. September 2008

Die Scharia in Deutschland

Langsam aber sicher macht sich die Scharia in Europa nicht nur breit, sie scheint auch Wurzeln zu schlagen und sich hier dauerhaft einnisten zu wollen. Aus Großbritannien erfuhren wir unter anderem von straffrei rasenden Polygamisten und Hochzeiten per Telefon, in Frankreich werden Ehen aufgrund fehlender Jungfräulichkeit der Braut geschieden und diese Woche wird diese Liste des Schreckens in Deutschland fortgesetzt. Die Thueringer Allgemeine berichtete schon am 22.9.:

Ein 39 Jahre alter Mann aus Pakistan kann nicht dafür bestraft werden, dass er gleichzeitig in Deutschland und in Pakistan mit jeweils einer Frau verheiratet war. Die Mühlhäuser Staatsanwaltschaft war im Strafprozess den Argumenten des Verteidigers gefolgt und hatte einen Strafbefehl von 750 Euro zurückgenommen.


Das Gericht war der Argumentation des Verteidigers gefolgt und hat damit zwei Rechtssysteme manifestiert: Eines für Dhimmis, für die Polygamie nach wie vor verboten ist, und eines für die zukünftigen Herren im Lande:

Der Anwalt hatte vor Gericht erklärt, dass nach pakistanischem Recht eine Mehrehe zulässig sei. Danach dürfe ein Moslem gleichzeitig bis zu vier Frauen haben. Was nach pakistanischem Recht zulässig sei, dürfe auch nicht als Auslandstat nach deutschem Recht verurteilt werden. Die Strafanzeige hatte das Landratsamt des Kyffhäuserkreises gestellt. Es hatte ermittelt, dass der spätere Angeklagte zwischen 1996 und 2007 mit einer deutschen Frau verheiratet war und zusätzlich im Jahre 2005 in seinem Heimatland eine Ehe mit einer Landsfrau geschlossen hatte. Nach deutschem Strafrecht wird eine Doppelehe in der Regel mit Geld- oder sogar einer Freiheitsstrafe geahndet.

Dienstag, 22. Juli 2008

"Milli Görus gefährdet demokratische Grundordnung der BRD"

Dieses vernichtende Urteil über einen der einflußreichsten Türkenverbände fällte heute das Verwaltungsgericht Baden-Württemberg. Anlaß war die abgelehnte Einbürgerung eines Milli-Görüs-Mitglieds, der gegen diese Ablehnung berufen hatte. LinieEins Online News aus der Pfalz berichtet Näheres:

Ein aktives Mitglied der »Islamischen Gemeinschaft Milli Görüs« (IGMG) kann nach einem Gerichtsurteil nur dann eingebürgert werden, wenn er sich von radikalen Strömungen innerhalb der Organisation distanziert. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) wies in einer am Dienstag in Mannheim veröffentlichten Entscheidung die Klage eines türkischen Staatsangehörigen auf Einbürgerung ab.


Der VGH bestätigte damit die Einschätzung der Erstinstanz,

Die Einbürgerungsbehörden hatten seinen Antrag mit der Begründung abgelehnt, dass die IGMG eine extremistische islamische Organisation sei, die die freiheitliche demokratische Grundordnung der BRD gefährde.


welche zwar den Konflikt unserer Tage nicht sieht, aber sehr wohl den Angreifer:

Die Mitgliedschaft des Klägers in der IGMG rechtfertige die Annahme, dass er verfassungsfeindliche Bestrebungen unterstütze. Die IGMG sei eng mit der türkischen Milli-Görüs-Bewegung verbunden, die von einem Konflikt zwischen der westlichen und der islamischen Welt ausgehe und den Sieg des Islam zum Ziel habe.


Aber Vorsicht! Aufatmen ist noch nicht angebracht:

Rechtskräftig ist das Urteil noch nicht. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Falls wurde Revision zum Bundesverwaltungsgericht zugelassen.

Samstag, 19. Juli 2008

Burka inkompatibel mit Rechtsstaat

Frankreich ist hin- und hergerissen zwischen Zugeständnissen an die permanent beleidigte Moslemminderheit im Lande und dem Aufzeigen von Grenzen an die Installierer der Parallelgesellschaften. Nachdem vor kurzer Zeit eine Ehe wegen fehlender Jungfräulichkeit der Braut annulliert wurde, kommen diese Woche gute Nachrichten aus dem Land, dessen Kampf für Freiheit vor mehr als 200 Jahren zum Vorbild für andere wurde, an die Öffentlichkeit.

Ein Richter hat jetzt entschieden, dass das Tragen einer Burka unvereinbar mit dem Leben in Frankreich ist, und einer verhüllten Möchtegernfranzösin die Staatsbürgerschaft verweigert. Die Welt berichtet:
Verwaltungsgericht verweigert einer gebürtigen Marokkanerin die Einbürgerung, weil sie den Behörden ihr Gesicht nicht zeigen will
Paris - Kann man als Frau die Burka tragen und dennoch die französische Staatsbürgerschaft erhalten? "Nein", hat jetzt der Staatsrat (Conseil d'État), das höchste französische Verwaltungsgericht, in einem aufsehenerregenden Urteil entschieden. Die mit einem Franzosen verheiratete Marokkanerin Faiza M., Mutter dreier in Frankreich geborener Kinder, habe mit dem Tragen der Burka, die ihren Körper vom Kopf bis zu den Füßen verhüllt und nur einen schmalen Sehschlitz freigibt, ein radikales religiöses Verhalten an den Tag gelegt, das "mit den grundlegenden Werten der französischen Gesellschaft, insbesondere der Gleichheit der Geschlechter, unvereinbar ist", begründete das Gericht sein Urteil.


Und hier zeigt sich das Problem in seinem ganzen Ausmaß: Der Islam ist nicht eine Religion, es ist ein Lebensstil, der in alle Bereiche vordringt und für nichts anderes Platz läßt. Und auf dieser Überlegung und der Tatsache, dass die Antragstellerin in einer Parallelgesellschaft, die rein gar nichts mit den grundlegenden Prinzipien der freien Welt anzufangen weiß, lebt, basiert die Entscheidung des Gerichts:

Doch bei mehreren Besuchen in der Präfektur weigerte sie sich selbst in Gegenwart weiblicher Beamter standhaft, ihr Gesicht zu enthüllen, um sich identifizieren zu lassen. Darüber hinaus bekannte sie sich mit ihrem sie begleitenden Mann spontan zum Salafismus, einer radikalen Strömung des Islam. Im Gespräch mit den Beamten räumte sie ein, dass es für sie normal und selbstverständlich sei, in völliger Unterordnung zu den Männern ihrer Familie zu leben und keine Ahnung davon zu haben, was Laizismus oder Wahlrecht bedeute. Die Beamten schlossen daraus, dass Faiza M., die erst in Frankreich auf die ausdrückliche Bitte ihres Mannes hin die Burka anlegte, jegliche Bindung an die grundlegenden Werte der französischen Gesellschaft abgehe, und lehnten den Antrag auf Einbürgerung ab.


Nicht jede mittelalterliche Ideologie ist damit Religion. Und falls sie doch eine Religion ist, dann gelten trotzdem hiesige Gesetze.
Merci beaucoup!

Mittwoch, 2. Juli 2008

Kopftuch wichtiger als Verfassung?

Obwohl es kirchlichen (übrigens gilt das auch für muslimische Krankenhäuser) Einrichtungen verfassungsmäßig per Selbstbestimmungsrecht garantiert ist, sich seine Mitarbeiter selbst auszusuchen, hat jetzt das Kölner Arbeitsgericht einer Moslemfrau, die ihr Kopftuch in der Arbeit nicht ablegen wollte, im Rechtsstreit mit ihrem Arbeitgeber, dem Heilig-Geist-Krankenhaus, in erster Instanz Recht gegeben. Das Krankenhaus geht in Berufung und der Kölner Stadtanzeiger berichtet über den Irrsinn unserer Tage:

Das Heilig-Geist-Krankenhaus legt Berufung ein gegen das Kopftuch-Urteil des Arbeitsgerichtes. Eine muslimische Krankenschwester hatte zuvor erfolgreich gegen ihre Kündigung geklagt. Die Geschäftsführung meint, die Angestellten müssten sich mit christlichen Werten identifizieren.


Hält das Urteil, so wäre das wieder einmal ein Fall von gerichtlich verordneter Manifestierung einer Parallelgesellschaft.

Wilders in Jordanien in Abwesenheit angeklagt

Im April bestätigte ein Gericht in den Niederlanden, dass Geert Wilders den Koran als "faschistisch" bezeichnen darf, gestern wurden sämtliche staatsanwaltschaftliche Ermittlungen gegen Geert Wilders wegen des Films "Fitna" in den Niederlanden eingestellt. Und schon heute erhebt der jordanische Generalstaatsanwalt Hassan Abdallat Anklage in nicht weniger als fünf Punkten (unter anderem Blasphemie und Herabwürdigung von Moslems) gegen Wilders. Einzig und allein die chinesische (!!!!) Nachrichtenagentur Xinhua berichtet:
Amman Prosecutor General Hassan Abdallat on Tuesday subpoenaed Dutch MP Geert Wilders to stand trial for posting the so-called anti-Islam film "Fitna" on the Internet in March, local daily Jordan Times reported on Wednesday.

According to the indictment, Wilders is charged with five counts including blasphemy and contempt of Muslims.

Ein Land, in dem laut dem jährlichen Amnesty-Internation-Report Folter und Ehrenmorde an der Tagesordnung stehen,
Defendants were sentenced to prison terms, or death, despite saying they had been tortured. Women continued to suffer from discrimination, domestic violence and “honour” killings.

und ein Land, das mißliebige Journalisten einsperrt, wie das Committee to Protect Journalist (CPJ) berichtet
Editor Taher al-Adwan and reporter Sahar Qassam of the Arabic daily Al-Arab al-Youm, former Ad-Dustour editor Osama Sharif, and Ad-Dustour reporter Fayez Louzi were sentenced Thursday under the penal code to three months in prison each for “insulting the judiciary and commenting on its rulings,” according to Jordanian news reports.

fordert also Rücksichtnahme auf religiöse Gefühle - Ironie in reinster Form.
Und gleichzeitig ist es offenbar mittlerweile eine Art Volkssport in der islamischen Welt geworden, westliche Meinungsabweichler anzuklagen, wenn die dortigen Gerichte im Gegensatz zum Großteil der Medien noch nicht wie gewünscht funktionieren:
Earlier last month, Abdallat subpoenaed several Danish journalists and editors involved in republication of the offensive cartoons.

Wilders wird gut daran tun, nicht in die Wüste zu reisen, schließlich drohen ihm bis zu drei Jahre Haft,
If found guilty, Wilders would be sentenced up to three years in jail, according to Osama Bitar, lawyer for a campaign which filed the suit.

und die Vorladung, die ihm die niederländische Botschaft übermitteln soll, in den Mülleimer zu werfen
"As the defendant is not present in Jordan and has no address in the country, I hereby decide to subpoena the defendant, who shall be notified by the Dutch embassy in Amman through the minister of justice," Abdallat stated.

Dienstag, 1. Juli 2008

"Fitna" nicht strafbar!

Nachdem ein niederländisches Gericht im April Geert Wilders offiziell erlaubte, den Koran "faschistisch" zu nennen, hat nun auch die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen gegen Wilders aufgrund seines Filmes "Fitna" eingestellt.
Die Basler Zeitung berichtet über einen Sieg der Freiheit:

Der niederländische Rechtspopulist Geert Wilders hat sich mit seinem anti-islamischen Film «Fitna» nicht strafbar gemacht. Das entschied die Staatsanwaltschaft in Amsterdam am Montag und teilte mit, dass der Abgeordnete nicht juristisch verfolgt werde.


Die Begründung ist ein Schuß vor den Bug der Moslemzensur:

Die Staatsanwaltschaft betonte, dass Äusserungen, die von manchen als verletzend und kränkend empfunden werden, deshalb noch nicht strafbar sein müssten. In einer offenen gesellschaftlichen Debatte seien selbst schockierende Äusserungen erlaubt. Die Beiträge von Wilders seien in diesem Zusammenhang zu sehen.


Auch angebliche Hasspredigten konnte die Staatsanwaltschaft nicht erkennen.

Der Politiker habe auch keinen Hass gegen Muslime gesät.


dafür genau das, was Wilders macht und jedem Menschen mit Augen im Kopf auffällt:

Er stelle zwar einen Gegensatz dar zwischen dem Islam und der niederländischen Gesellschaft, nicht aber zwischen Muslimen und der Gesellschaft.

Samstag, 7. Juni 2008

Mark Steyn wieder einmal vor einem Tribunal

Mark Steyn , einer der brillantesten Islamkritiker, steht wieder einmal vor einer Menschenrechtskommission. Die omnipräsenten Vertreter der Moslemzensur haben dieses mal ein Menschenrechtstribunal in der kanadischen Provinz British Columbia angerufen, nachdem ihr Versuch, Steyn mundtot zu machen, in Ontario jämmerlich gescheitert war.

Schön langsam hat Steyn von all diesen Kommissionen und Tribunalen genug, er will den Fall verlieren und dann vor ein ordentliches Gericht ziehen, wie The Chronicle Herald berichtet:
"We want to lose," Steyn said Friday.

"We want to lose so we can take it to a real court and if necessary up to the Supreme Court of Canada and we can get the ancient liberties of free-born Canadian citizens that have been taken away from them by tribunals like this."

"We want those ancient civil liberties restored."

Grund für die Moslemempörung ist ein im Jahre 2006 im Maclean´s erschiener Kommentar ("The future belongs to Islam") Steyns. Darin zeichnete er eine düstere Zukunft für Europa, Kanada, die USA, Russland und Japan - basierend auf demographischen Zahlen und Berechnungen.
Und dieser Kommentar war zuviel für die Moslemzensur: Wahre Zahlen verbunden mit einer Zukunftsprognose.
Der Anwalt der islamisch Beleidigten stellt klar, wie ein Kommentar nach dem Geschmack seiner Mandanten auszusehen hätte:
During final arguments on Friday, Joseph told the panel that the article by Mark Steyn failed to show the vulnerability of Muslims, failed to show alternative points of view and presented its argument as fact.

Dass damit die Grundidee eines Kommentars konterkariert wird - nämlich eine Meinung zu vertreten - dürfte den Möchtegernzensoren nicht klar sein, schließlich vertreten sie auch die Meinung, dass Steyn selbst an den Zensurversuchen schuld sei:
He said Maclean’s magazine is responsible for the reaction it sparked by choosing to publish the article.

Man kann Steyn nur wünschen, daß er vor dieser angeblichen Menschenrechtskommission verliert und dann vor einem ordentlichen Gericht siegt.
Beim Schreiben dieser Zeile habe ich Pat Condells "O dhimmi Canada" im Ohr.

Freitag, 6. Juni 2008

Kartoffelsack gegen Karaduman

Der brave Moslems hat es nicht leicht. Unzählige Vorschriften gilt es zu beachten: Egal ob es um das richtige Schlagen der Ehefrau oder um das Verwenden der richtigen Hand beim Hinternabwischen geht, für jede Lebenslage weiß das schlaue Buch der Moslems eine Antwort.
Und dann kommt man mal einer daher, hält sich an die Vorschriften, ist innovativ, gründet eine Firma, fördert mit dieser die islamische Durchdringung aller Lebenslagen und verdient damit auch noch richtig Geld. Und was passiert? Richtig, der arme Kerl wird vor Gericht gezerrt.
So geschehen in einem selbsternannten EU-Beitrittskandidaten - der "säkularen" Türkei. Der britische Daily Telegraph berichtet über eine Hexenjagd auf "Allahs Schneider", der mit bürgerlichem Namen Mustafa Kuraduman heißt:


One of Turkey’s most successful fashion designers has been taken to court accused of exploiting Islam for personal profit.


Der Mann hat sich folgendermaßen persönlich am Islam bereichert: Er entwarf modische (über Geschmack läßt sich schwer diskutieren) Ganzkörperverhüllungen und Kopftücher für Frauen, denen die klassisch islamische Kartoffelsackkluft nicht tragbar schien:
Mustafa Karaduman has been dubbed “Allah’s tailor” for his success at mass-marketing the ankle length coats and headscarves worn by conservative urban women who choose to cover up in style.

Das etwas zeitgemäßere Design brachte dem Islam eine Menge an Gratis-PR und dem Schneider volle Auftragsbücher:
His fashion empire, which encourages women to dress according to the Islamic beliefs, produced £25 million in sales across the Muslim world last year.

Man könnte meinen, eine klassische win-win-Situation. Zwei islamische "Geistliche" sehen das anders:
But his commercial prowess has angered two Turkish theologians who claim he is profiting from Islamic belief having named his company after one of the Koran’s core statements.

Der Schneider dürfte wie Ikarus zu nahe an die Sonne geflogen sein:
Ilhami Guler and Suleyman Bayraktar lodged a complaint against the tailor over the name of his company, Tekbir, which refers to the belief – “Allah is great”.

Und da Allah auch in der weltlichen Türkei allmächtig ist, sind die Gerichte schon eingeschaltet:
The two academics are asking a court force Mr Karaduman to change the name of his company in line with a law that forbids the commercial use of names “imbued by society with a moral value.”

Die nächsten Opfer könnten bald folgen:
The case could open the floodgates against countless other Turkish companies with religious names such as Medina Travel.

Wie wohlgesinnt Karaduman den steinzeitlichen Vertretern der Religion des Friedens war, beweist die Tatsache, daß er sich öffentlich rühmte, 3 Ehefrauen zu haben - wo doch in der Türkei offiziell nur eine erlaubt ist:
Liberals were outraged by his recent public admission that he had three wives, something which is allowed under Sharia law but offically banned in Turkey.

Das einzig Beruhigende an solchen Nachrichten ist die Dummheit, mit der Mohammeds Nachfolger vorgehen.

Donnerstag, 29. Mai 2008

Die Scharia durch die Vordertür

Klare Signale sendet Frankreich an die Vertreter der Religion des Friedens aus. Zwar wehrte sich das Land vor wenigen Monaten noch gegen die Abschaffung der Meinungsfreiheit, jetzt sind die Franzosen aber im Eherecht durch den permanenten Druck einer nicht zählbaren Schar integrationsresistenter Moslems mit französischem Pass eingeknickt. Die Kronen Zeitung berichtet über arabische Verhältnisse in einer Nation, die einmal Vorreiter für die Freiheit war:

In Frankreich hat ein Gericht eine Ehe für ungültig erklärt, weil die Braut zur Zeit der Hochzeit keine Jungfrau mehr war. Das Gericht in der nordfranzösischen Stadt Lille habe dies im April mit einem "Irrtum über die wesentlichen Qualitäten des Partners" begründet, sagte am Donnerstag Xavier Labbée, der Anwalt des klagenden Mannes.


Natürlich hat das alles nichts mit dem Islam zu tun:

Labbée betonte, die Frage der Religion sei in diesem Fall "nicht wesentlich" gewesen. Es sei um eine Lüge gegangen, sagte der Anwalt.


In seiner islamisch-totalitären Argumentation, die das Gericht überzeugte, setzte der Anwalt den Verlust der Jungfräulichkeit mit einer Straftat gleich:

Der Fall hätte demnach ähnlich gehandhabt werden können, wenn ein Partner vor der Hochzeit verschwiegen hätte, dass er ein verurteilter Straftäter ist oder schon mehrfach verheiratet war.


Die Braut kann von Glück sagen, daß die Ehe nur annulliert wurde. In einigen Jahren könnte so etwas schon Grund für Volkfest mit Auspeitschungshintergrund sein.

Dieser Beitrag erschien auf "Politically Incorrect" als Gastbeitrag. Vielen Dank für diese Ehre.

Samstag, 17. Mai 2008

Gleiches Recht für alle?

Die Berliner Jugendrichterin Kirsten Heisig zweifelt an, daß in deutschen Gerichtssälen noch gleiches Recht für alle gilt. In einem Interview mit dem Berliner Tagesspiegel vom 10. Mai erklärt sie, daß beispielsweise der Tatbestand der Volksverhetzung in der Regel nur auf Deutsche angewendet wird und Angeklagte mit "Migrationshintergrund" für die selben Äußerungen nur wegen Beleidigung angeklagt werden:

Nein, der Sachverhalt, um den es ging, hat nach meiner Auffassung eine Besonderheit: Wenn ein türkischer Staatsangehöriger sagt, man müsse die Deutschen vergasen, ist das eine Beleidigung. Wenn ein Deutscher so über Türken redet, ist das eine Volksverhetzung. Die wird härter bestraft und macht sich schlechter im Strafregister.