Samstag, 19. Juli 2008

Burka inkompatibel mit Rechtsstaat

Frankreich ist hin- und hergerissen zwischen Zugeständnissen an die permanent beleidigte Moslemminderheit im Lande und dem Aufzeigen von Grenzen an die Installierer der Parallelgesellschaften. Nachdem vor kurzer Zeit eine Ehe wegen fehlender Jungfräulichkeit der Braut annulliert wurde, kommen diese Woche gute Nachrichten aus dem Land, dessen Kampf für Freiheit vor mehr als 200 Jahren zum Vorbild für andere wurde, an die Öffentlichkeit.

Ein Richter hat jetzt entschieden, dass das Tragen einer Burka unvereinbar mit dem Leben in Frankreich ist, und einer verhüllten Möchtegernfranzösin die Staatsbürgerschaft verweigert. Die Welt berichtet:
Verwaltungsgericht verweigert einer gebürtigen Marokkanerin die Einbürgerung, weil sie den Behörden ihr Gesicht nicht zeigen will
Paris - Kann man als Frau die Burka tragen und dennoch die französische Staatsbürgerschaft erhalten? "Nein", hat jetzt der Staatsrat (Conseil d'État), das höchste französische Verwaltungsgericht, in einem aufsehenerregenden Urteil entschieden. Die mit einem Franzosen verheiratete Marokkanerin Faiza M., Mutter dreier in Frankreich geborener Kinder, habe mit dem Tragen der Burka, die ihren Körper vom Kopf bis zu den Füßen verhüllt und nur einen schmalen Sehschlitz freigibt, ein radikales religiöses Verhalten an den Tag gelegt, das "mit den grundlegenden Werten der französischen Gesellschaft, insbesondere der Gleichheit der Geschlechter, unvereinbar ist", begründete das Gericht sein Urteil.


Und hier zeigt sich das Problem in seinem ganzen Ausmaß: Der Islam ist nicht eine Religion, es ist ein Lebensstil, der in alle Bereiche vordringt und für nichts anderes Platz läßt. Und auf dieser Überlegung und der Tatsache, dass die Antragstellerin in einer Parallelgesellschaft, die rein gar nichts mit den grundlegenden Prinzipien der freien Welt anzufangen weiß, lebt, basiert die Entscheidung des Gerichts:

Doch bei mehreren Besuchen in der Präfektur weigerte sie sich selbst in Gegenwart weiblicher Beamter standhaft, ihr Gesicht zu enthüllen, um sich identifizieren zu lassen. Darüber hinaus bekannte sie sich mit ihrem sie begleitenden Mann spontan zum Salafismus, einer radikalen Strömung des Islam. Im Gespräch mit den Beamten räumte sie ein, dass es für sie normal und selbstverständlich sei, in völliger Unterordnung zu den Männern ihrer Familie zu leben und keine Ahnung davon zu haben, was Laizismus oder Wahlrecht bedeute. Die Beamten schlossen daraus, dass Faiza M., die erst in Frankreich auf die ausdrückliche Bitte ihres Mannes hin die Burka anlegte, jegliche Bindung an die grundlegenden Werte der französischen Gesellschaft abgehe, und lehnten den Antrag auf Einbürgerung ab.


Nicht jede mittelalterliche Ideologie ist damit Religion. Und falls sie doch eine Religion ist, dann gelten trotzdem hiesige Gesetze.
Merci beaucoup!

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