Mittwoch, 2. Juli 2008

Kopftuch wichtiger als Verfassung?

Obwohl es kirchlichen (übrigens gilt das auch für muslimische Krankenhäuser) Einrichtungen verfassungsmäßig per Selbstbestimmungsrecht garantiert ist, sich seine Mitarbeiter selbst auszusuchen, hat jetzt das Kölner Arbeitsgericht einer Moslemfrau, die ihr Kopftuch in der Arbeit nicht ablegen wollte, im Rechtsstreit mit ihrem Arbeitgeber, dem Heilig-Geist-Krankenhaus, in erster Instanz Recht gegeben. Das Krankenhaus geht in Berufung und der Kölner Stadtanzeiger berichtet über den Irrsinn unserer Tage:

Das Heilig-Geist-Krankenhaus legt Berufung ein gegen das Kopftuch-Urteil des Arbeitsgerichtes. Eine muslimische Krankenschwester hatte zuvor erfolgreich gegen ihre Kündigung geklagt. Die Geschäftsführung meint, die Angestellten müssten sich mit christlichen Werten identifizieren.


Hält das Urteil, so wäre das wieder einmal ein Fall von gerichtlich verordneter Manifestierung einer Parallelgesellschaft.

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