Dienstag, 22. Juli 2008

"Milli Görus gefährdet demokratische Grundordnung der BRD"

Dieses vernichtende Urteil über einen der einflußreichsten Türkenverbände fällte heute das Verwaltungsgericht Baden-Württemberg. Anlaß war die abgelehnte Einbürgerung eines Milli-Görüs-Mitglieds, der gegen diese Ablehnung berufen hatte. LinieEins Online News aus der Pfalz berichtet Näheres:

Ein aktives Mitglied der »Islamischen Gemeinschaft Milli Görüs« (IGMG) kann nach einem Gerichtsurteil nur dann eingebürgert werden, wenn er sich von radikalen Strömungen innerhalb der Organisation distanziert. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) wies in einer am Dienstag in Mannheim veröffentlichten Entscheidung die Klage eines türkischen Staatsangehörigen auf Einbürgerung ab.


Der VGH bestätigte damit die Einschätzung der Erstinstanz,

Die Einbürgerungsbehörden hatten seinen Antrag mit der Begründung abgelehnt, dass die IGMG eine extremistische islamische Organisation sei, die die freiheitliche demokratische Grundordnung der BRD gefährde.


welche zwar den Konflikt unserer Tage nicht sieht, aber sehr wohl den Angreifer:

Die Mitgliedschaft des Klägers in der IGMG rechtfertige die Annahme, dass er verfassungsfeindliche Bestrebungen unterstütze. Die IGMG sei eng mit der türkischen Milli-Görüs-Bewegung verbunden, die von einem Konflikt zwischen der westlichen und der islamischen Welt ausgehe und den Sieg des Islam zum Ziel habe.


Aber Vorsicht! Aufatmen ist noch nicht angebracht:

Rechtskräftig ist das Urteil noch nicht. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Falls wurde Revision zum Bundesverwaltungsgericht zugelassen.

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