Ein 39 Jahre alter Mann aus Pakistan kann nicht dafür bestraft werden, dass er gleichzeitig in Deutschland und in Pakistan mit jeweils einer Frau verheiratet war. Die Mühlhäuser Staatsanwaltschaft war im Strafprozess den Argumenten des Verteidigers gefolgt und hatte einen Strafbefehl von 750 Euro zurückgenommen.
Das Gericht war der Argumentation des Verteidigers gefolgt und hat damit zwei Rechtssysteme manifestiert: Eines für Dhimmis, für die Polygamie nach wie vor verboten ist, und eines für die zukünftigen Herren im Lande:
Der Anwalt hatte vor Gericht erklärt, dass nach pakistanischem Recht eine Mehrehe zulässig sei. Danach dürfe ein Moslem gleichzeitig bis zu vier Frauen haben. Was nach pakistanischem Recht zulässig sei, dürfe auch nicht als Auslandstat nach deutschem Recht verurteilt werden. Die Strafanzeige hatte das Landratsamt des Kyffhäuserkreises gestellt. Es hatte ermittelt, dass der spätere Angeklagte zwischen 1996 und 2007 mit einer deutschen Frau verheiratet war und zusätzlich im Jahre 2005 in seinem Heimatland eine Ehe mit einer Landsfrau geschlossen hatte. Nach deutschem Strafrecht wird eine Doppelehe in der Regel mit Geld- oder sogar einer Freiheitsstrafe geahndet.
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