Dienstag, 3. Februar 2009

Der ZMD ruft zum Gesetzesbruch auf

Dieser Beitrag erschien am 2.2.2009 auf www.stopislam.info, das der Moslemzensur zum Opfer fiel. Aber wir lassen uns den Mund nicht verbieten und posten alle alten Beiträge wieder - wider die Barbarei und die Zivilisationsphobie.

zmd

Trittsicher wollte sich heute angesichts des Revivals des Kinderschänders nach heutigen Maßstäben namens Mohammed eigentlich mit Frauenrechten im Islam auseinandersetzen, blieb aber bei der Recherche - wieder einmal - bei einer mächtigen Moslemvertretung hängen: dieses Mal auf der Seite des ZMD, der sich offenbar seiner Sache verdammt sicher ist und ganz ungeniert zum Gesetzesbruch im Namen Allahs rät.

Obwohl die offizielle Seite des Zentralrats der Muslime sehr darauf bedacht ist, die wirklichen Gesetze des Islam zu verschleiern, kommt doch Erschreckendes zu Tage. Man muß noch nicht einmal zwischen den Zeilen lesen, wenn man sich ein Urteil über die Verfassungstreue und die Integrationsfähigkeit machen möchte. So schreibt der Zentralrat über die Scharia in der Rubrik "FAQ" ganz offen:
Das wichtigste ist sicherlich das erste der 10 Gebote: "Du sollst keine anderen Götter haben neben mir."

Auch die anderen dieser Gebote gibt es (in ähnlicher Form) im Islam. Im Islam haben einige von ihnen allerdings einen verbindlicheren Stellenwert. D.h. dass das Nicht-Einhalten (einiger) dieser Gebote/Gesetze schon auf der Erde strafrechtlich verfolgt wird (z.B. Mord, Ehebruch, Diebstahl, (vereidigte) Lüge, Abfall vom Glauben (in bestimmten Fällen)).

Man muß wissen, daß die Scharia als Strafen für Ehebruch je nach Sachlage entweder die Auspeitschung oder die Steinigung vorsieht, für den Diebstahl das Abhacken der rechten Hand und für den Abfall vom Glauben die unbedingte Todesstrafe.

Nun stellt sich die Frage, wie sich der Zentralrat der Muslime zur Scharia und den deutschen Gesetzen stellt. Etwas weiter unten wird man fündig, und zwar sehr eindeutig:
Aus der islamischen Rechtslehre geht hervor, dass sich Muslime, die sich in einem nicht-islamischen Rechtsstaat befinden, an dessen Rechtsnormen halten müssen, solange diese nicht im Widerspruch zum Islam stehen.

Unter diesem Aspekt wird auch die Sonderstellung muslimischer Schüler in Deutschland gefordert. Klar und deutlich wird an dieser Stelle auch noch einmal wiederholt, daß die Scharia und nicht etwa das deutsche Gesetz für den Moslem maßgeblich ist:
3. Freistellung von Schülern von der Teilnahme am Freitagsgebet?

Folgende Punkte dürften zur Beantwortung der Frage beitragen:

· In Deutschland gibt es die Schulpflicht, die es mit sich bringt, dass Kinder bis zu einem gewissen Alter zur Teilnahme am Schulunterricht verpflichtet sind.

· Muslime, die in einem Rechtsstaat leben, müssen sich an seine Rechtsnormen halten, solange diese nicht im Widerspruch zum Islam stehen.

Aber auch:

· Die Teilnahme am Freitagsgebet ist Pflicht für den männlichen Muslim ab der Pubertät.

· Das Freitagsgebet wird gemeinschaftlich in der Moschee abgehalten. Es kann nicht einzeln gebetet werden.

· Das Freitagsgebet wird in den Moscheen in der Zeitspanne des Mittagsgebetes (meist zu Beginn) abgehalten.

Dieser Konflikt kann dadurch gelöst werden, dass man sich dem Klassenlehrer darauf einigt, dass die freitags versäumten Stunden zu anderer Zeit nachgeholt werden (Ersatzunterricht). Falls dies unmöglich ist, gibt es auch noch die Möglichkeit, nur alle drei Wochen zum Freitagsgebet zu gehen, da erst das dreimalige Fehlen in Folge als erhebliche Sünde angesehen wird (wenn das Fehlen vermeidbar war).

Und nun folgt eine Auflistung von Punkten der Scharia, die eindrucksvoll belegen, welchen Stellenwert die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland und die allgemeinen Menschenrechte haben.

Zur Religionsfreiheit:
3. Darf das Kind einer Mischehe (er: Muslim, sie: Kath.) katholisch getauft werden?

Die Kinder einer Mischehe zwischen einem Muslim und einer Jüdin, Christin und Muslima müssen islamisch erzogen werden. Deswegen ist eine katholische Taufe islamisch nicht erlaubt.

5. Warum darf eine muslimische Frau keinen Nicht-Muslim heiraten?

Wenn man nun Gründe für das Verbot einer Mischehe aufführt, bei der der Mann nicht Muslim, die Frau aber Muslim ist, muss man zunächst damit beginnen, dass Gott es so im Koran vorschreibt: (2:221) "... Und verheiratet nicht (gläubige Frauen) mit Götzendienern, bevor sie glauben ..." Dies bezieht sich auf Mitgötterergebene Männer, also nicht auf Juden oder Christen. (60:10) (über die gläubigen Frauen) "... Wenn ihr sie dann als gläubig erkennt, dann schickt sie nicht zu den Ungläubigen zurück. Weder sind sie ihnen (zur Ehe) erlaubt, noch sind sie ihnen (diesen Frauen) erlaubt. ..." Der muslimischen Frau ist also die Heirat mit einem Mann, der nicht an den Islam glaubt, nicht gestattet. Er hat uns erschaffen und weiß natürlich, was das beste für uns ist. Wer an Allah glaubt, versucht sich an seine Gebote zu halten. Eine muslimische Frau darf keinen Nichtmuslim heiraten. Die einzige Möglichkeit, dass die Ehe dennoch zustande kommt, ist die, dass der Nichtmuslim zum Islam konvertiert.

Besonders integrationsfreundlich ist auch dieses Verbot:
7. Darf ein Muslim an einer kirchlichen Hochzeit als Trauzeuge teilnehmen?
Die Frage, ob ein Muslim (gleich ob Mann oder Frau) an einer christlichen Heirat als Trauzeuge teilnehmen darf, ist aus islamischen Standpunkt mit Nein zu beantworten.

Im islamischen Erbrecht darf ein Nichtmuslim selbstverständlich keinen Muslim beerben. Ein Muslim darf nach Auslegung des ZMD das Vermögen eines Nichtmuslim erben, wenn er dies sogleich dem ZMD zur Verfügung stellt, anderenfalls darf sich der Muslim natürlich das Vermögen des Nichtmuslim über eine Schenkung zu Lebzeiten sichern:
4. Erben unter Muslimen und Nichtmuslimen

1. Kann ein Muslim einen Nichtmuslim beerben?

Die Erbschaft gehört zu den Dingen, die im Koran sehr detailliert beschrieben wurden, da der Tod in der Natur der Menschen liegt und wegen seiner Unveränderlichkeit eine unveränderliche Gesetzgebung von Allah erforderte. Ein Muslim kann einen Nichtmuslim nicht als Erben einsetzen.

2. Darf ein Nichtmuslim einen Muslim beerben? Hier ist der gleiche Hadith zu zitieren, der in der obigen Frage genannt ist. Ein Nichtmuslim darf also keinen Muslim beerben. Ein Muslim darf nach dem Tod eine Nichtmuslim kein Erbe vom Nichtmuslim annehmen. Wenn nun der Nichtmuslim den Muslim trotzdem Vermögen zukommen lassen möchte, so hat er die Möglichkeit, ihm dies ZU SEINEN LEBZEITEN zu schenken.
Wie geht nun aber ein übergetretener Muslim damit um? Wenn seine Eltern Nichtmuslime sind, so sollte er ihnen vorschlagen, ihm das zur Frage stehende Vermögen zu ihren Lebzeiten zu überschreiben. Wenn dies nicht vor ihrem Tod geschieht und er testamentarisch beerbt wird, so darf er das Vermögen nicht behalten. Er sollte es einer islamischen Institution spenden. Diese Spende ist keine Sakat, sie darf nicht als Ersatz für die Sakat (Pflichabgabe) betrachtet werden.

3. Wie gehen wir als hier in Deutschland lebende Muslime allgemein mit der Erbschaft um? Gerade weil das Erbe durch Allah so genau definiert ist, sollten Muslime sich an die Regeln des Islams halten und einen Notar wenden und ihr Erbe dementsprechend festlegen. Wenn der Muslim dies nicht tut, wird sein Erbe nicht korrekt verteilt.

Wenn es nach dem ZMD geht, wird der Schleiereulenlook bald die Laufstege dominieren:
16. Gibt es spezielle Gebetskleidung?

Es gibt also keine spezielle Gebetskleidung. Es gelten also die allgemeinen Bekleidungsvorschriften.

· Frau: Der Körper muss bedeckt sein, außer Gesicht und Hände. Die Kleidung sollte nicht eng anliegend oder durchsichtig sein (gilt nicht nur beim Gebet).

Und für Deutsch gibt es für den ZMD auch nur noch eine bedingte Existenzberechtigung:
5.Muss ein Muslim die arabische Sprache beherrschen?
Die arabische Sprache zu erlernen ist eine großartige Sache für jeden Muslim, um die Worte Gottes im Original zu lesen, jedoch keine Pflicht als solche!
Den Koran auf arabisch zu lesen ist nur während der Gebete Pflicht. Hier muss jeder Muslim die Verse aus dem Koran - also die Worte Allahs - auf arabisch rezitieren. Für neue und nicht arabisch sprechende Muslime heißt dies, dass sie mindestens die erste Sure aus dem Koran in Arabisch aussprechen lernen müssen und einige kleinere Suren, um diese nach der ersten Sure zu rezitieren. Das Verstehen dessen, was man dann im Gebet rezitierst, ist obligatorisch. Außer den Versen aus dem Koran muss man im Gebet keine Abschnitte auf arabisch sprechen, da nur die Suren Gottes Wort sind.

Tja, wie wir schon berichteten. Mit einer feinen Gesellschaft hat er sich da ins Bett gelegt, der Herr Schäuble.

Im übrigen sind wir der Meinung, daß Mohammed nach heutigen Maßstäben ein Kinderschänder ist.

1 Kommentar:

  1. Deutschland hat gesetze verabschiedet, dass nicht einmal die NAZI haben sich davon träumen lassen!
    Wenn ein Ausländer in Deutschland einen anderen Ausländer einer Straftat bezichtigt, bekommt er oder sie den Aufenthalt uneingeschränkt. Es ist nicht wichtig dies zu beweisen, nur die Anzeige reicht es. Was für eine Demokratie! Meistens werden von den angeblichen Frauenorganisation die Frauen dazu gedrängt(mit Hilfe der Bundesregierung), dass sie ihre Familie eine Straftat bezichtigen. Wenn die Bischöfe sich beschweren, weil der Arbeitnehmer gekündigt und eingestellt werden kann, sei diese Vorgehensweise gegen die Menschenwürde. Nun fragen wir alle die jenigen, die das Gesetz verabschiedet haben? Wer zum Teufel hat euch geritten?
    Nun muss man sich fragen; gibt es wirkliche diese Ehrenmorde oder sie sind von BND und Schauspielern insziniert??
    Hitler ist ihnen zu Dank verpflichtet. Er war sicherlich ein besserer Demokrat als euch, aber er hat auch nie behauptet, dass er ein Demokrat sei. Schande über Deutschland und zwar überall.
    Den Spektakel haben wir schon bei Nazi-Herrschaft einmak erlebt.

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