Posts mit dem Label zmd werden angezeigt. Alle Posts anzeigen
Posts mit dem Label zmd werden angezeigt. Alle Posts anzeigen

Freitag, 13. Februar 2009

ZMD: Frauen sind Menschen zweiter Klasse

Dieser Beitrag erschien am 12.2.2009 auf www.stopislam.info, das der Moslemzensur zum Opfer fiel. Aber wir lassen uns den Mund nicht verbieten und posten alle alten Beiträge wieder - wider die Barbarei und die Zivilisationsphobie.

zmd zeugen
Letztes Jahr im März berichteten wir über die islamische Geschlechtertrennung bei einem kleinen Dorffest in Deutschland und die Waltroper Zeitung, die diesen Irrsinn noch als kulturelle Bereicherung feierte. Heuer sind wir schon einen Schritt weiter: Auch online gibt es mittlerweile virtuelle Trennwände. Damit Leute wie Trittsicher nicht mehr aufzeigen können, wie die Parallelgesellschaft im Namen Allahs hierzulande funktioniert, verknüpfte im Mai 2008 das bei Moslems äußerst beliebte ahlu-sunnah-Forum den Zugang zum "Schwesternportal" mit einer Stimmkontrolle (siehe Screenshot als Thumbnail). Trittsicher wurde trotzdem wieder fündig:
alhu sunnah1
Assalamu alaikum wa rahmatullahi wa barakatahu meine lieben Schwestern

einige von euch haben bestimmt mitbekommen, dass wir einen Schwesternbereich haben. Nun möchte ich alle Schwestern, -die sich neu angemeldet haben bzw noch nicht "lila" sind und sich auch gerne im Schwesternbereich austauschen möchten- bitten sich mit mir in Verbindung zu setzen um einen Voicetest zu machen insha Allah.
Barak allahu feekum
eure Schwester

Etwas mehr als ein halbes Jahr später wurde im selben Forum von einem anderen Moderator noch einmal daran erinnert, wo der Platz der Frauen im Islam ist. Wir haben uns entschlossen, dieses Brechmittel in geschriebener Form aufgrund seines typischen Beispielstatus ungekürzt zu veröffentlichen (siehe Screenshot als Thumbnail):
alhu sunnah2
Liebe Geschwister:

Ich sage: O ihr muslimischen Frauen haltet euch zurück, bleibt in euren Häusern und involviert euch nicht übertrieben in die Da´wa Arbeit. Es ist neuerdings in „Mode“ gekommen das nicht nur unwissende (meist Jugendliche) männliche Individuen Da´wa Arbeit leisten, sondern neuerdings auch musl. Frauen/Mädchen bzw Hausfrauen.

Einiger dieser Hausfrauen gehen in ihrer „öffentlichen“ Da´wa-Arbeit sogar soweit, dass sie ihren eigentlichen Pflichten nicht mehr nachkommen. Pflichten die sie gegenüber ihren Häusern, Kindern und Ehemännern haben. Sie drehen sich weg und entfernen sich von ihren obligatorischen Pflichten (welchen sie angewiesen sind zu tun) und widmen sich Dingen die sie nicht „verpflichtend“ sind zu tun (gemeint in diesem Fall Da´wa-Arbeit).

Das allgemeine Urteil bezüglich den muslimischen Frauen ist, dass sie in ihren Häusern zu bleiben haben, und diese zu verlassen nur aus einem trifftigen Grund. So wie der Gesandte Allahs (sallAllah3alaihi wa sallam) sagte:

...“und ihre Häuser sind wahrlich besser für sie“.

Es besteht kein Problem darin wenn eine Frau hinausgeht (z.B. in die Moschee [mit der Erlaubniss ihres Ehemannes vorausgesetzt]) um sich Wissen anzueignen (indem sie sich islamische Sitzungen [durus]) anschliesst (um zu lauschen/lernen). Aber was das extreme involvieren der Frau/Mädchen in der öffentlichen Da´wa-Arbeit betrifft, so soll sie sich lieber mit ihren Büchern daheim beschaeftigen, welche ihr Mahram/Maharim [Bruder/Vater/Ehemann] für sie bereitgestellt hat!!! Und es ist absolut nichts dagegen einzuwenden wenn sie einiger ihrer musl. Freundinnen einlädt [oder zu ihnen hinausgeht) um ihr erlangtes Wissen mit ihnen zu teilen.

So warne ich die Schwestern davor sich unötig in der Öffentlichkeit (und dazu gehören auch Foren und Chaträume):

- in den „Vordergrund“ zu rücken
- mit muslimische Brüder exzessiv über eine bestimmte Thematik zu disputieren
- sich allgemein unötig mit musl. Brüder zu mischen und lieber im Schwestern-Bereich aktiv zu sein

Man muss sich klar werden das eine muslimische Frau/Mädchen die öffentlich disputiert und (vielleicht) versucht die Aufmerksamkeit auf ihre Person zu lenken, immer Gefahr läuft, dass einige Gesprächspartner:

- sich über ihre Person lustig machen
- ihre Person herabsetzen und schmähen
- ihre Person beleidigen
- lügen über sie erfinden

Ich hoffe, dass viele Schwestern diese „Nasiha“ lesen; und es dann beherzigen.

Offenbar ist bei den muslimischen Frauen der Freiheitsdrang stärker und die Obrigkeitshörigkeit geringer ausgeprägt als bei den Männern, denn ansonsten ist der Aufruf, die Freiwilligkeit der Kontrolle des Zutritts zum "Schwesterportal" durch Pflicht zu ersetzen nicht zu erklären:
Es wurden einige stimmen laut das man den Schwestern im Forum "nur" noch den Schwesternbereich lassen sollte.
Dazu habe ich einiges zu sagen:

Ja das könnten wir machen und die Schwestern würden dabei auch nicht leer ausgehen.

Und natürlich mangelt es nicht an Zustimmung. Ein Bruder Uthmann meint ein wenig weiter unten:
Ich sehe kein Profit ausser Sünde wenn ich mit einer Schwester(Na Mahhram) ins Gespräch komme.
Wenn du denkst das man von einander lernen kann, dann ist es deine Meinung. Meine ist die dick geschriebene von oben.

und bringt eifrig einen Vorschlag:
Frauen/Schwestern die eine Frage haben, der ein Bruder hier beantworten kann, soll ein Mahram fragen, der sich hier anmelden und für sie die Frage stellen. Das ist in meinen Augen mehr Sunnah als "die Möglichkeit haben etc.etc,etc.

der wenig später von einem Bruder Steffen mit einer Fatwa untermauert wird:
Es ist einer Frau erlaubt, an öffentlichen Diskussionsforen teilzunehmen, so lange sie sich
an folgende Bedingungen hält:

1. Sie sollte sich nur so viel beteiligen, wie notwendig ist, d.h. sie kann ihre Frage
stellen oder sagen, was sie zu sagen hat und dann wieder gehen, und sie sollte
nicht mehr kommentieren, als nötig ist; denn das Grundprinzip ist, dass sie davon
Abstand nehmen sollte, mit Männern zu sprechen und sich mit ihnen zu
vermischen.

2. Ihre Rede sollte nichts enthalten, was zu Fitnah führen könnte, wie Scherze,
sanfte Rede oder Gelächter, wie das Schreiben von "hahahahaha" wie in der
Frage erwähnt, oder das Verwenden von Emoticons, um Lächeln graphisch
darzustellen, da dies dazu führen könnte, dass derjenige, in dessen Herz
Krankheit ist, Begierden entwickeln könnte, so wie es in folgendem Vers erwähnt
wird (ungefähre Bedeutung):

O Frauen des Propheten, ihr seid nicht wie irgendeine von den (übrigen)
Frauen. Wenn ihr gottesfürchtig seid, dann seid nicht unterwürfig im
Reden, damit nicht derjenige, in dessen Herzen Krankheit ist (Heuchelei
oder übles Verlangen nach Unzucht), begehrlich wird, sondern sagt
geziemende Worte.
[al-Ahzâb 33:32]

3. Sie sollte es vermeiden, ihre E-Mail-Adresse herauszugeben oder privat mit
irgendwelchen Männern zu chatten (schreiben), selbst wenn es aus dem Grund
ist, um Hilfe zu ersuchen, da solche Unterhaltungen gewöhnlich zu emotionaler
Bindung führen und Fitnah verursachen. Siehe hierzu bitte auch die Frage
Männer und Frauen, die sich in Chat-Räumen unterhalten und Frage Nr. 82460.

4. Es ist für eine Frau besser, nur an Foren für Frauen teilzunehmen. Dies ist
sicherer für sie. Es gibt viele solcher Foren, und es liegt viel Gutes in ihnen. Wenn
sie an öffentlichen Foren teilnehmen muss, dann ist es für sie besser, einen
Benutzernamen zu wählen, der nicht zeigt, dass sie weiblich ist.

Und Allâh weiß es am besten.

Quelle: Islam-QA.com (Frage Nr. 92196)

Wer glaubt, daß dies ein paar Spinner sind, die sich als Internethelden gerieren, der irrt sich gewaltig. Dieses Frauenbild entstammt nicht aus den wirren Gehirren unbedeutender Möchtegerntaliban, es kommt aus Allahs engstem Umkreis.
Schon letztes Jahr veröffentlichte die staatliche Religionsbehörde Diyanet der angeblich laizistischen Türkei einen Benimmfaden, der es in sich hatte. Wir berichteten und geben nochmals Kostproben:
Ehebruch sei bereits ein unziemliches Wort, ein Blick, es gebe den �Ehebruch der Zunge, des Mundes, der Hand, des Fußes und des Auges.

und
Frauen sollten daher außerhalb ihrer vier Wände jeglichen Kontakt mit fremden Männern vermeiden, und sich schon gar nicht in geschlossenen Räumen mit ihnen aufhalten

und
Zudem sollten Frauen wohl besser nicht arbeiten gehen, um ihre Ehre nicht zu beflecken. Wenn sich in gewissen Situationen dennoch Flecken auf der Ehre ergeben, dann lag es immer an der Frau.

Und Diyanet ist nicht allein. Der ZMD, dem wir ja schon nachweisen konnten, das er auf seiner Homepage zum Gesetzesbruch aufruft, legt noch einen nach. Zwar streut er Sand in die Augen, weil er behauptet, daß der Islam keine konstante Regel für den hälftigen Wert der Frau kenne, doch die Realität ist dann ziemlich unverblümt (siehe Titelbild):
3. Zeugenaussage von Frauen

Es gibt keine Regel im Islam, die besagt, dass die Aussage eines Mannes der Aussage von zwei Frauen entspricht. Im Islam wird die Zeugenschaft je nach Situation definiert. Hier sind ein Paar Beispiele:

· Bei der Entbindung einer schwangeren Frau genügt die Aussage einer Frau (im Allgemeinen ist es die Ärztin oder die Hebamme).

· Beim Ehebruch muss die Aussage von mindestens vier Männern vorliegen, weil das Strafmaß hierfür sehr hoch ist.

· Bei Zeugenschaft für geschäftliche Verträge o. ä. muss man zwei Männer als Zeugen haben oder einen Mann und zwei Frauen, allerdings braucht nur eine Frau auszusagen, die zweite Frau ist nur da, um auf die Richtigkeit der Aussage der ersten Frau zu achten und um sie eventuell zu verbessern.
· Für die Zeugenaussage vor Gericht gibt es keine allgemeine Regel, es wird vielmehr - wie es in den (oben genannten) Beispielen beschrieben wird - differenziert.

In bestimmten Fällen ist selbstverständlich die Aussage einer Frau alleine zu berücksichtigen, wenn sie beispielsweise alleinige Zeugin eines Mordes o.ä gewesen ist.

Wichtig ist zu erkennen, dass der Islam mit der o. g. Differenzierung keinen Werteunterschied zwischen der Frau und dem Mann macht, was dem Islam in diesem Zusammenhang oft unwissenderweise vorgeworfen wird. Wäre dies der Fall, so gäbe es im Islam die allgemeine Regel "Die Aussage von zwei Frauen ist immer so viel Wert wie die Aussage eines Mannes", was aber nicht der Fall ist.

So ist der Wert der Frauen im Islam bemessen. Es wird die Frauenrechtlerinnen freuen, was da unter dem Deckmantel von Multikulti heranwächst und blüht.

Im übrigen sind wir der Meinung, daß Mohammed nach heutigen Maßstäben ein Kinderschänder war.

Dienstag, 3. Februar 2009

Der ZMD ruft zum Gesetzesbruch auf

Dieser Beitrag erschien am 2.2.2009 auf www.stopislam.info, das der Moslemzensur zum Opfer fiel. Aber wir lassen uns den Mund nicht verbieten und posten alle alten Beiträge wieder - wider die Barbarei und die Zivilisationsphobie.

zmd

Trittsicher wollte sich heute angesichts des Revivals des Kinderschänders nach heutigen Maßstäben namens Mohammed eigentlich mit Frauenrechten im Islam auseinandersetzen, blieb aber bei der Recherche - wieder einmal - bei einer mächtigen Moslemvertretung hängen: dieses Mal auf der Seite des ZMD, der sich offenbar seiner Sache verdammt sicher ist und ganz ungeniert zum Gesetzesbruch im Namen Allahs rät.

Obwohl die offizielle Seite des Zentralrats der Muslime sehr darauf bedacht ist, die wirklichen Gesetze des Islam zu verschleiern, kommt doch Erschreckendes zu Tage. Man muß noch nicht einmal zwischen den Zeilen lesen, wenn man sich ein Urteil über die Verfassungstreue und die Integrationsfähigkeit machen möchte. So schreibt der Zentralrat über die Scharia in der Rubrik "FAQ" ganz offen:
Das wichtigste ist sicherlich das erste der 10 Gebote: "Du sollst keine anderen Götter haben neben mir."

Auch die anderen dieser Gebote gibt es (in ähnlicher Form) im Islam. Im Islam haben einige von ihnen allerdings einen verbindlicheren Stellenwert. D.h. dass das Nicht-Einhalten (einiger) dieser Gebote/Gesetze schon auf der Erde strafrechtlich verfolgt wird (z.B. Mord, Ehebruch, Diebstahl, (vereidigte) Lüge, Abfall vom Glauben (in bestimmten Fällen)).

Man muß wissen, daß die Scharia als Strafen für Ehebruch je nach Sachlage entweder die Auspeitschung oder die Steinigung vorsieht, für den Diebstahl das Abhacken der rechten Hand und für den Abfall vom Glauben die unbedingte Todesstrafe.

Nun stellt sich die Frage, wie sich der Zentralrat der Muslime zur Scharia und den deutschen Gesetzen stellt. Etwas weiter unten wird man fündig, und zwar sehr eindeutig:
Aus der islamischen Rechtslehre geht hervor, dass sich Muslime, die sich in einem nicht-islamischen Rechtsstaat befinden, an dessen Rechtsnormen halten müssen, solange diese nicht im Widerspruch zum Islam stehen.

Unter diesem Aspekt wird auch die Sonderstellung muslimischer Schüler in Deutschland gefordert. Klar und deutlich wird an dieser Stelle auch noch einmal wiederholt, daß die Scharia und nicht etwa das deutsche Gesetz für den Moslem maßgeblich ist:
3. Freistellung von Schülern von der Teilnahme am Freitagsgebet?

Folgende Punkte dürften zur Beantwortung der Frage beitragen:

· In Deutschland gibt es die Schulpflicht, die es mit sich bringt, dass Kinder bis zu einem gewissen Alter zur Teilnahme am Schulunterricht verpflichtet sind.

· Muslime, die in einem Rechtsstaat leben, müssen sich an seine Rechtsnormen halten, solange diese nicht im Widerspruch zum Islam stehen.

Aber auch:

· Die Teilnahme am Freitagsgebet ist Pflicht für den männlichen Muslim ab der Pubertät.

· Das Freitagsgebet wird gemeinschaftlich in der Moschee abgehalten. Es kann nicht einzeln gebetet werden.

· Das Freitagsgebet wird in den Moscheen in der Zeitspanne des Mittagsgebetes (meist zu Beginn) abgehalten.

Dieser Konflikt kann dadurch gelöst werden, dass man sich dem Klassenlehrer darauf einigt, dass die freitags versäumten Stunden zu anderer Zeit nachgeholt werden (Ersatzunterricht). Falls dies unmöglich ist, gibt es auch noch die Möglichkeit, nur alle drei Wochen zum Freitagsgebet zu gehen, da erst das dreimalige Fehlen in Folge als erhebliche Sünde angesehen wird (wenn das Fehlen vermeidbar war).

Und nun folgt eine Auflistung von Punkten der Scharia, die eindrucksvoll belegen, welchen Stellenwert die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland und die allgemeinen Menschenrechte haben.

Zur Religionsfreiheit:
3. Darf das Kind einer Mischehe (er: Muslim, sie: Kath.) katholisch getauft werden?

Die Kinder einer Mischehe zwischen einem Muslim und einer Jüdin, Christin und Muslima müssen islamisch erzogen werden. Deswegen ist eine katholische Taufe islamisch nicht erlaubt.

5. Warum darf eine muslimische Frau keinen Nicht-Muslim heiraten?

Wenn man nun Gründe für das Verbot einer Mischehe aufführt, bei der der Mann nicht Muslim, die Frau aber Muslim ist, muss man zunächst damit beginnen, dass Gott es so im Koran vorschreibt: (2:221) "... Und verheiratet nicht (gläubige Frauen) mit Götzendienern, bevor sie glauben ..." Dies bezieht sich auf Mitgötterergebene Männer, also nicht auf Juden oder Christen. (60:10) (über die gläubigen Frauen) "... Wenn ihr sie dann als gläubig erkennt, dann schickt sie nicht zu den Ungläubigen zurück. Weder sind sie ihnen (zur Ehe) erlaubt, noch sind sie ihnen (diesen Frauen) erlaubt. ..." Der muslimischen Frau ist also die Heirat mit einem Mann, der nicht an den Islam glaubt, nicht gestattet. Er hat uns erschaffen und weiß natürlich, was das beste für uns ist. Wer an Allah glaubt, versucht sich an seine Gebote zu halten. Eine muslimische Frau darf keinen Nichtmuslim heiraten. Die einzige Möglichkeit, dass die Ehe dennoch zustande kommt, ist die, dass der Nichtmuslim zum Islam konvertiert.

Besonders integrationsfreundlich ist auch dieses Verbot:
7. Darf ein Muslim an einer kirchlichen Hochzeit als Trauzeuge teilnehmen?
Die Frage, ob ein Muslim (gleich ob Mann oder Frau) an einer christlichen Heirat als Trauzeuge teilnehmen darf, ist aus islamischen Standpunkt mit Nein zu beantworten.

Im islamischen Erbrecht darf ein Nichtmuslim selbstverständlich keinen Muslim beerben. Ein Muslim darf nach Auslegung des ZMD das Vermögen eines Nichtmuslim erben, wenn er dies sogleich dem ZMD zur Verfügung stellt, anderenfalls darf sich der Muslim natürlich das Vermögen des Nichtmuslim über eine Schenkung zu Lebzeiten sichern:
4. Erben unter Muslimen und Nichtmuslimen

1. Kann ein Muslim einen Nichtmuslim beerben?

Die Erbschaft gehört zu den Dingen, die im Koran sehr detailliert beschrieben wurden, da der Tod in der Natur der Menschen liegt und wegen seiner Unveränderlichkeit eine unveränderliche Gesetzgebung von Allah erforderte. Ein Muslim kann einen Nichtmuslim nicht als Erben einsetzen.

2. Darf ein Nichtmuslim einen Muslim beerben? Hier ist der gleiche Hadith zu zitieren, der in der obigen Frage genannt ist. Ein Nichtmuslim darf also keinen Muslim beerben. Ein Muslim darf nach dem Tod eine Nichtmuslim kein Erbe vom Nichtmuslim annehmen. Wenn nun der Nichtmuslim den Muslim trotzdem Vermögen zukommen lassen möchte, so hat er die Möglichkeit, ihm dies ZU SEINEN LEBZEITEN zu schenken.
Wie geht nun aber ein übergetretener Muslim damit um? Wenn seine Eltern Nichtmuslime sind, so sollte er ihnen vorschlagen, ihm das zur Frage stehende Vermögen zu ihren Lebzeiten zu überschreiben. Wenn dies nicht vor ihrem Tod geschieht und er testamentarisch beerbt wird, so darf er das Vermögen nicht behalten. Er sollte es einer islamischen Institution spenden. Diese Spende ist keine Sakat, sie darf nicht als Ersatz für die Sakat (Pflichabgabe) betrachtet werden.

3. Wie gehen wir als hier in Deutschland lebende Muslime allgemein mit der Erbschaft um? Gerade weil das Erbe durch Allah so genau definiert ist, sollten Muslime sich an die Regeln des Islams halten und einen Notar wenden und ihr Erbe dementsprechend festlegen. Wenn der Muslim dies nicht tut, wird sein Erbe nicht korrekt verteilt.

Wenn es nach dem ZMD geht, wird der Schleiereulenlook bald die Laufstege dominieren:
16. Gibt es spezielle Gebetskleidung?

Es gibt also keine spezielle Gebetskleidung. Es gelten also die allgemeinen Bekleidungsvorschriften.

· Frau: Der Körper muss bedeckt sein, außer Gesicht und Hände. Die Kleidung sollte nicht eng anliegend oder durchsichtig sein (gilt nicht nur beim Gebet).

Und für Deutsch gibt es für den ZMD auch nur noch eine bedingte Existenzberechtigung:
5.Muss ein Muslim die arabische Sprache beherrschen?
Die arabische Sprache zu erlernen ist eine großartige Sache für jeden Muslim, um die Worte Gottes im Original zu lesen, jedoch keine Pflicht als solche!
Den Koran auf arabisch zu lesen ist nur während der Gebete Pflicht. Hier muss jeder Muslim die Verse aus dem Koran - also die Worte Allahs - auf arabisch rezitieren. Für neue und nicht arabisch sprechende Muslime heißt dies, dass sie mindestens die erste Sure aus dem Koran in Arabisch aussprechen lernen müssen und einige kleinere Suren, um diese nach der ersten Sure zu rezitieren. Das Verstehen dessen, was man dann im Gebet rezitierst, ist obligatorisch. Außer den Versen aus dem Koran muss man im Gebet keine Abschnitte auf arabisch sprechen, da nur die Suren Gottes Wort sind.

Tja, wie wir schon berichteten. Mit einer feinen Gesellschaft hat er sich da ins Bett gelegt, der Herr Schäuble.

Im übrigen sind wir der Meinung, daß Mohammed nach heutigen Maßstäben ein Kinderschänder ist.

Donnerstag, 22. Januar 2009

Die Freunde des Herrn Schäuble

illu_muslimbruderschaft

Trittsicher, unser Mann für Reportagen über die mörderischen und gesetzeswidrigen Umtriebe gewisser Moslemorganisationen und -seiten in Europa, hat sich jetzt die Vertreter der Moslemorganisationen bei der von Innenminister Schäuble initiierten Islamkonferenz etwas genauer angesehen und dabei Dinge entdeckt, die zwar öffentlich zugänglich sind, aber von Massenmedien mit der rosaroten Islamversteherbrille kaum veröffentlicht worden sind.

Versucht man etwas über die an der Islamkonferenz teilnehmenden deutschen muslimischen Organisationen zu erfahren, so landet man bei nahezu allen über kurz oder lang auf den Seiten des Verfassungsschutzes. Wie zum Beispiel bei der Muslimbrüderschaft, über die der bayerische Verfassungsschutzbericht schon vor 5 Jahren auf Seite 148 folgendes zu berichten wußte:
Die von Hassan al-Banna in Ismalija/Ägypten gegründete sunnitisch-extremistische MB ist eine multinationale Organisation, bei der eine Unterteilung in nationale Sektionen erkennbar ist. Ziel der MB ist u.a. die Errichtung islamischer Gottesstaaten.

Als regionale Strömungen der Muslimbrüder werden Namen genannt, die wir fast alle schon einmal im Rahmen der Terrorberichterstattung gehört haben, so für Algerien die Islamische Heilsfront FIS, die Bewaffnete Islamische Gruppe GIA, die Salafiyya-Gruppe, in Syrien sind es die Islamischen Avantgarden, deren Arm das Islamische Zentrum Aachen (Deutschland ist), aus dem ägyptischen Arm der Muslimbruderschaft, der ägyptischen Al-Gamaa al Islamiya (GI) und der Djihad Islami (JI) ist die Föderation der islamischen Organisation in Europa (FIOE) und als eingetragener Verein die Islamische Gemeinschaft in Deutschland e.V. (IGD) hervorgegangen, in Palästina ist als Muslimbruderorganisation die HAMAS erwähnt, deren deutscher Arm der Islamische Bund Palästina (IPB) und der eingetragene Verein al-Aqsa e.V. ist.

Die deutschen Ableger der Muslimbruderschaft wiederum haben den Zentralrat der Muslime in Deutschland (ZMD) gegründet, der die nichttürkischen Muslime in Deutschland vertreten soll. Aber auch hier sind Überraschungen vorprogrammiert. Über die Heirat mit der Schwester des mittlerweile ehemaligen Milli-Görüs (IGMG)-Vorsitzenden Mehmet Sabri Erbakan hat der Präsident der IGM al-Sayat, der wiederum den ZMD gegründet hat, personelle Verquickungen zur Milli Görüs, die ebenfalls vom Verfassungsschutz beobachtet wird, geschaffen. Selbst das zensuranfälige wikipedia gibt sich hierzu ziemlich offen:
Der in Kairo wohnhafte oberste Führer der islamistischen Muslimbruderschaft, Mohammed Mahdi Akef, bezeichnete den Präsidenten der IGD, Ibrahim el-Zayat, in einem ARD-Fernsehbeitrag [6] als Chef der Muslimbrüder in Deutschland.

Aber zurück zur IGD und damit auch zum Zentralrat der Muslime. Die IGD gibt eine Zeitschrift namens Al-islam heraus, deren Chefredakteur Ahmad von Denffer ist. Von Denffer, Mitglied in zahlreichen weiteren Muslim-Organisationen wie zB auch im Schura-Rat des Islamischen Zentrums München , veröffentlicht Rechtsgutachten des Muslimbruders Al-Quaradawi, nach denen der Märtyrereinsatz von Frauen für den Islam ein hoher Gottesdienst sei (Seite 150 des Bayr. Verfassungsschutzberichts 2002).

Gehen wir noch einmal zum ZMD, dem Zentralrat der Muslime, der von Muslimbrüdern gegründet wurde, mit der türkischen Organisation Milli Görüs verquickt ist und Teilnehmer der Islamkonferenz ist. Dessen bekannteste Mitglieder und Ehrenvorsitzenden sind:

Ayyub Axel Köhler, Aiman A. Mazyek, Murad Hofmann, der die bekannte Koran-Übersetzung von Max Henning überarbeitete und nicht zuletzt ein als Quotenfrau angedachtes Feigenblatt namens Fatima Grimm, die auf einer islamischen Frauenseite solche Ratschläge zur Kindererziehung veröffentlicht:
. Denn kämpfen für Gottes Sache lässt sich zwar vor allem mit dem Schwert; wo dies jedoch nicht möglich oder notwendig ist, auch mit der Feder, dem Spaten, dem Skalpell oder meinetwegen sogar mit der Nähnadel oder dem Kochlöffel.

Mit solch totalitären Aussagen steht die Dame nicht alleine da. Der Muslim-Bruder und ZMD/IGD-Ehrenvorsitzende Yussuf Islam, der als Ungläubiger noch brave Friedensliedchen wie "Peace Train" zum Besten gab, hätte nach seinem Übertritt zum Islam liebend gern Beihilfe zum Mord geleistet:
wenn Rushdie bei ihm auftauchte, würde er "versuchen, Ajatollah Chomeini anzurufen und ihm sagen, wo der Mann sich aufhält".

Diese Aussage liegt zwar 20 Jahre zurück, wessen Geistes Kind der Ex-Hippie aber noch immer ist, trug angesichts der Echo-Preisverleihung 2007 offen zur Schau. Die extra für ihn abgestellten Hostessen wurden von ihm weder begrüßt, noch angesehen:
Als die Hostessen Islam ansprachen, der mit seiner verhüllten Frau Faezia und seinem Management gekommen war, ignorierte er sie und sah die Frauen gar nicht an.

Zurück zum ZMD. Weiterer Vorsitzender ist Dr. Nadeem Elyas, der aus Ägypten stammt und ebenfalls im Verdacht steht, Muslimbruder zu sein. In Fragen zum Islam und der deutschen Gesellschaft äußert er sich auf jeden Fall sehr zweideutig:
Dann nähern sich die offenbar furchtlosen Interviewer dem unwegsameren Teil des Gesprächs. Es gebe zwar, läßt sich Dr. Elyas ein, "Bereiche, die im Grundgesetz anders geregelt sind als im Islam". Das sei aber gar kein Problem, denn in solchem Fall seien die islamischen Vorschriften nicht verbindlich, da sie "einen islamischen Staat voraussetzen". Als Beispiel gibt er dazu die Mehrehe an: Sie sei "in Deutschland unangebracht, weil sie keine Pflicht im Islam ist". Etwas unlogisch, wie eine Nicht-Vorschrift überhaupt mit einer Rechtsnorm in Konflikt geraten sollte. Aber gut.
In der nächsten Antwort wirds jetzt schon ernster. Es geht um die Scharia. Sie könne, sagt Dr. Elyas, "nur angewendet werden, wenn ein islamischer Rechtsstaat vorhanden ist",

Mit einer bewundernswerten Wendung bleiben sie konkret am Scharia-Thema: "Auch im islamischen Utopia", halten sie ihm vor, "widerspricht Steinigung dem Menschenrecht." Woraufhin Dr. Elyas das tut, was wir früher noch als "Und ihr seid schlecht zu den Negern" karikieren durften: Er versucht, das Argument mit einem Hinweis auf Mißstände in den USA und die dortige Todesstrafe zu widerlegen, ein dreifacher Roßtäuschertrick, denn erstens ging es hier nicht um die Todesstrafe, sondern um Steinigung; zweitens ging es nicht um die USA, sondern um eine selbst im noch fernen "intakten" Islam-Staat angreifbare Unverhältnismäßigkeit; und drittens wird ein Unrecht nicht dadurch beseitigt, daß es auch noch an anderer Stelle vorkommt.
"Diese harten Strafen", fährt er unbelehrbar fort, seien "diskutabel. Der Islam hat seine Gründe dafür, aber das heißt nicht, daß sie als Maßstab für den Westen gelten sollen". Hier ist das billlige, aber gängige Ausweichmanöver mit Händen zu greifen: Es wird etwas zurückgewiesen, was niemand verlangt hat, um bloß nicht auf das Verlangte eingehen zu müssen.

Daß ein Problembewußtsein des ZMD angesichts einer noch bestehenden Mehrheit von Nicht-Moslems besteht, beweißt die umgestaltete Homepage des ZMD. Was noch 2001 auf unbeholfene Artso aussah
Der Islam gibt der Menschheit ein vollständiges Rechtssystem ...", und die Handlungsweise des Muslims wird durchgehend "von dem einen, ewigen und immergültigen Gesetz Gottes bestimmt ...".

Während der Mann für den Unterhalt verantwortlich ist, ist die Frau bemüht, ihre Kinder ... zu erziehen und das Haus zu einem Hort der Geborgenheit zu machen.

..noch viele andere Gebote und Verbote, die dem Menschen den Weg ... weisen"…

wird heute unter einem wissenschaftlichen Deckmantel professionell verkauft:
Der Islam soll als genozidale Religion erscheinen und Muslime als die maßgeblichen Judenfeinde in Geschichte und Gegenwart. So versuchen Raddatz und andere „Islamkritiker“, die deutsche und europäische Geschichte der Judenverfolgung in ein vergleichsweise mildes Licht zu rücken.

Daß die Endstation des Weges des ZMD die allumfassende Scharia sein wird, darauf deuten diverse Aussagen dieser Organisation zu den Themen Schächten
Und wieder werden die muslimischen Dachverbände und die Muslime mit ihrer Glaubensüberzeugung ignoriert. Und es wird ignoriert, dass der ZMD zusammen mit dem Islamrat schon längst eine gemeinsame Kommission für das islamische Schlachten (KIS) gebildet, die sich unterdessen als kompetenter Ansprechpartner etabliert, der die Kriterien für das islamische Schlachten festgelegt, die technischen Voraussetzungen beschrieben hat und die Zertifizierung vornehmen kann. Seit Monaten liegen dem Bundesministerium für Landwirtschaft und Verbraucher die von der KIS erarbeiteten Vorschläge über den Sachkundenachweis des Metzgers vor. Man versprach deren zügige Bearbeitung und schließlich die Gründung einer Arbeitsgruppe aller Ländervertretungen, um sich diesem Thema genauer anzunehmen. Aber es tut sich nichts.

oder Geschlechtertrennung im Unterricht dar:
Der Grund für die Befreiungswünsche liegt darin, dass beim Schwimmunterricht in der Regel keine ausreichende Bedeckung des Körpers gegeben ist, wie sie im Islam sowohl für Männer als auch für Frauen in der Öffentlichkeit jeweils in bestimmtem Maße vorgeschrieben ist. Grundsätzlich sind sportliche Aktivitäten im Islam erwünscht und empfohlen. Sportarten wie Schwimmen oder Reiten wurden vom Propheten Muhammad ausdrücklich erwähnt und sollen in der Erziehung gefördert werden. De facto stellt sich die Frage der Bedeckung jedoch erst ab dem Eintritt der Pubertät, also noch nicht auf der Grundschule. Beim Sportunterricht kann in den allermeisten Schulen Kopftuch getragen werden, sofern es auf eine Art gebunden wird, dass keine Verletzungsgefahr besteht, das heißt ohne Stecknadeln. Das schließt nicht aus, dass es immer wieder auch Fälle gibt, in denen Lehrer oder Lehrerinnen muslimische Schülerinnen unter Druck zu setzen versuchen, ihr Kopftuch beim Sportunterricht abzulegen.


Man wünsche sich aber im Sinne des Gesetzes, wie es beispielsweise in NRW laute, dass der Schwimmunterricht monoedukativ, also nach Geschlechtern getrennt, durchgeführt wird. Aus religiösen Gründen können wir gar nicht anders argumentieren, sagt die ZMD-Frauenbeauftragte. Im neuen Schulgesetz von NRW heißt es in § 43: Die Schulleiterin oder der Schulleiter kann Schülerinnen und Schüler auf Antrag der Eltern aus wichtigem Grund bis zur Dauer eines Schuljahres vom Unterricht beurlauben oder von der Teilnahme an einzelnen Unterrichts- oder Schulveranstaltungen befreien.

Eine feine Gesellschaft, von der sich der Herr Schäuble da vorführen ließ bzw. sich noch immer läßt.