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Montag, 12. Januar 2009

Beten die Moslems zu Gott oder zu Satan?

Dieser Frage ging ein privater Filmemacher nach. Seine heiteren Erkenntnisse veröffentlichte er soeben auf youtube. Mal sehen, wann die ersten beleidigten Reaktionen eintreffen.

halal: Wucherer in Allahs Namen

Schächten

Nachdem hart erkämpfte Errungenschaften des Tierschutzes im Angesicht der Islamisierung Europas aus Gründen der Dhimmitude kampflos aufgegeben wurden, begab sich Trittsicher auf Spurensuche zur halal-Industrie. 10 Monate nachdem Südafrika die inflationstreibende Wirkung der fleischindustriellen Parallelgesellschaft festgestellt hatte, fand er in Deutschland weitere Kollateralschäden:

Den Moslems ist es inzwischen erlaubt, halal zu schlachten. Mithilfe der Taqiya weisen sie aber darauf hin, daß in den vom Islamrat zertifizierten Fällen wie Wiesenhof etc. vor dem Schächten betäubt werden kann - allerdings nur so, daß die Tiere nur gelähmt, aber bei Bewußtsein sind. Aber auch der Diskriminierungsperspektive sind die halal-Bestimmungen hochbrisant: demnach dürfen nur moslemische Metzger schächten/schlachten , demnach muß ein halal-zertifizierter Betrieb eine Mindestanzahl von moslemischen Metzgern beschäftigen, die wiederum ausschließlich mit ihrem halal-Kram beschäftigt sind. Selbst bei maschineller Schlachtung darf der Startknopf nur von einem Moslem bedient werden. Da die Zertifikate zeitlich befristet für ein Jahr erteilt werden, ist das gleichbedeutend einer Gelddruckmaschine, die Quotenmoslems eingeschlossen. Es tut sich was für die Ummah.

Aber gehen wir das Thema Punkt für Punkt, von Anfang an durch:

Halal bedeutet nicht nur, daß Lebensmittel rein von Alkohol sind und kein Schweinefleisch enthalten ist, sondern auch, daß den Tieren bei vollem Bewußtsein unter dreimaliger Anrufung von Allah die Kehle aufgeschnitten wird.

Nun haben die Moslems im Zeichen der Islamisierung Europas entgegen jeglichen Tierschutzgedankens eine Ausnahmegenehmigung für ihre islamisch-barbarische Schlachtmethode erstritten, die prompt einen neuen Geschäftszweig eröffnet hat: die Halal-Zertifizierung.

An vorderster Front wie immer dabei ist natürlich der Muslim-Markt, der seine Halsdurchschneider-Zertifizierungsseite m-haditec GmbH & Co. KG nennt, dessen Geschäftsführer aber einer der Özöguz-Brüder vom Muslim-Markt ist.

Folgerichtig ist die Halal-Schlacht-Haditec-Seite auch mit dem Muslim-Markt sowie dessen Werbeseiten verlinkt.

Die Kosten für die Halal-Zertifizierung sind nicht ganz billig und offenbar Verhandlungssache. Neben einer Basispauschale von 450,-- Euro und stolzen 60 cent pro Kilometer Fahrtkosten für die Inspizierung des Betriebs ist ein Jahresbeitrag zwischen 2.300,-- und 3.200,-- Euro fällig. Ob weitere Kosten für die Werbung und das Material anfallen, geht aus der ersten Preisübersicht nicht hervor. Das nach einem Jahr eine Extragebühr zur Verlängerung ins Haus steht, versteht sich schon fast von selbst.
Richtig interessant wird es dann in der Rubrik "Vergabebedingungen". Selbst Kosmetika müssen offenbar dem Koran entsprechen:
2.1. Die m-haditec GmbH & Co KG bietet für Unternehmen im deutschsprachigen Raum ein Halal-Zertifikat, mit dem die aus islamischer Sicht einwandfreie erlaubte (halal) Beschaffenheit von Lebensmitteln, Kosmetika und anderen Konsumgütern zertifiziert wird

Zwei Zeilen weiter unten werden alle jene Skeptiker bestätigt, die, nachdem letztes Jahr in England muslimische Ärztinnen das Händewaschen im OP verweigerten, massive Zweifel an der Kompatibilität der Religion aus dem 7. Jahrhundert mit der Hygiene des 21. Jahrhunderts hegten:
Die Zertifizierung erfolgt nach einer sachgerechten Prüfung der Inhaltsstoffe und Besichtigung der Produktionsstätten nach islamisch religiösen Gesichtspunkten. Gesundheitliche Aspekte finden bei der Überprüfung keine Anwendung.

Das beste am Ende der Vergabebedingungen: Die Verzugszinsenklausel. Ein gewisser Yavuz Özuguz schrieb am 27.10.2008 im Muslimmarkt-Forum folgendes:
Die wichtigste Aufgabe aber besteht darin, zu verdeutlichen, dass der Systemfehler im Zins selbst liegt. Das anschauliche Beispiel des Josephspfennig wurde schon hinreichend oft wiederholt. Jetzt muss verdeutlicht werden, dass ein normierter Schuldschein sich nicht dadurch vermehren darf, dass er herumliegt. Es ist kein Zufall, dass gerade der Zins in den Büchern aller monotheistischen Religionen verboten ist

Und als Mann der Tat handelt dieser Herr, der zwar nicht als Geschäftsführer, aber als Kontaktperson der "Zertifizierungsstelle" angegeben ist, auch streng islamisch danach:
6.2 Bei Überschreitung von Zahlungsfristen und erfolgloser Nachfristsetzung sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basissatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen.

Ein Beitrag in einem islamischen Forum liefert uns Details über die richtige Personalbesetzung beim Schächten und teilt uns sanft, aber bestimmt mit, daß sich der Islam als über dem Gesetz stehend ansieht(wozu gibt es in Deutschland ein Antidiskrimnierungsgesetz?),
- Pro Schicht müssen sich mind. 2 muslimische Schlachter permanent im Betrieb aufhalten. Während der Eine schlachtet, kann der Zweite im nachfolgenden Prozess eingesetzt werden, so dass er jederzeit abrufbar ist.

In den meisten Betrieben arbeiten mehr als 4 Muslime im Betrieb, bei einigen sogar im Schlachtbereich. Diese haben auch gearbeitet, bevor die Zertifizierung statt gefunden hatte. So ist eine ständige muslimische Besetzung des Schlachtbereiches gewährleistet. Laut unserer schriftlichen Vereinbarungen dürfen die Betriebe auch keine außer Muslime einsetzen

noch mehr Details über die richtige Personalbetzung beim Schächten:
-> Bei maschinelle Schlachtung:

- darf ausschließlich nur von Muslimen gestartet werden

- 3 von 4 Röhren am Hals müssen mindestens durchtrennt werden

- die Nachschlachtung (von Tieren, die der maschinelle Schlachtung entkommen sind)

darf ausschließlich nur von Muslimen durchgeführt werden um derRechtsaussprechung (Fetwa) der Religionsbehörde aus der Türkei (Diyanet), der Gelehrten aus dem El-Ezher Universität und den größten islamischen Organisationen in Deutschland haben wir folgendes Punkt auf unser Halal Kriterienkatalog aufgenommen:

und die Regeln für das richtige Anrufen "Allahs" beim Halsdurchschneiden
Es ist Pflicht, für jedes einzelne Tier den Namen Allahâ��s beim Halal-Schlachten zu erwähnen. Es reicht jedoch aus, beim Starten von maschineller Halal-Schlachtung von Geflügel, den Namen Allahâ��s anzurufen. Das Wiederholen für jedes einzelne Tier entfällt.

Der Startschalter der maschinellen Halal-Schlachtung darf bei jedem Neustart, auch nach kurzen Pausen, nur von den muslimischen Mitarbeitern getätigt werden. Dabei muss der Name Allahâ��s von dem zuständigen muslimischen Mitarbeiter wiederholt werden.

Die Tiere, die der maschinellen Halal-Schlachtung entkommen sind, müssen per Hand von Muslimen nachgeschlachtet werden. Hierbei muss für jedes einzelne Tier der Name Allahâ��s angerufen werden.

Bei 50 Millionen Moslems in Europa ist das natürlich kein lose Organisation bäuerlicher Direktvermarkter mehr:
Du kannst mittlerweile unseren Halal-Logo auch bei Aldi, Lidl, etc. finden.

Die Firma Wiesenhof macht das Ausmaß des Schlamassels sichtbar. Nicht weniger als 17 Betriebe sind schon halal-zertifiziert:
Folgende WIESENHOF Betriebe sind halal-zertifiziert:

DE ESG 101 EG
DE ESG 3 EG
DE ESG 251 EG
DE ST-ESG 030 EG
DE ESG 229 EG
DE ESG 257 EG
DE EZG 214 EG
DE EZG 113 EG
DE EZG 251 EG
DE ST-EZG 030 EG
DE EZG 281 EG
DE EZG 103 EG
DE EZG 257 EG
DE EV 1710 EG
DE NW-EV 221 EG
DE ST-EV 030 EG
DE EV 308 EG

Die Identitätskennzeichen finden Sie in einem Oval auf der Verpackung.

Na dann Prost Mahlzeit, schließlich müssen wir ja noch nicht alle das Barbarenfutter essen. Etwas Zeit dürfte uns noch bleiben, auch wenn die Wucherer schon ungeduldig in den Startlöchern kauern:
Die Zertifizierung von Restaurants, Krankenhäusern, Kindergärten, Hotelzimmer sowie von ganzen Betrieben erfolgt auf Anfrage

Was bleibt ist eine hohe Wahrscheinlichkeit, daß Wiesenhof mit dieser halal-Unternehmenspolitik selbst Ungläubige dazu zwingt, beim Kauf von Wiesenhof-Produkten sich am Koran zu orientieren, da die halal-Zertifikate nicht für einzelne Teilbereiche, sondern nur für gesamte Betriebe ausgestellt werden.

Dienstag, 23. Dezember 2008

Muslim-markt.de: Tor zur Hölle, Teil 2

moslemboykott
Die blutige Straße zur Islamisierung Europas führt durch spezielle Knotenpunkte. Einer davon ist die deutschsprachige Seite muslim-markt.de. Wer sich darunter einen webshop vorstellt, liegt allerdings weit daneben. Die Seite beweist, daß die integrationsresistenten Parallelgesellschaften nicht einfach so entstehen, sondern von der islamischen Intelligenzija aktiv gefördert werden.

Trittsicher hat sich nach dawa-news.de nun erneut in eine fremde Welt gewagt und neben vorgefertigten Formularen zur Befreiung vom Schimmunterricht noch jede Menge an Abscheulichkeiten in seinem Bericht aus einer nahen fernen Welt entdeckt:
Wir glauben gerne an die säkulären Moslems und sind ebenso gerne bereit, in den Bestrebungen, das Kopftuch zu tragen oder repräsentative Moscheen zu errichten, ein individuelles Bedürfnis der Moslems zu erkennen.

Doch ist das wirklich so? Beschleicht uns nicht etwa der Verdacht, es könnte irgendetwas von oben gesteuert sein, wenn wir inzwischen überall in den Städten kopftuchtragende Frauen sehen, selbst an Orten, die für gläubige Muslimas nicht eben typisch sind? Sind die vielen Rechtsstreitigkeiten um das Kopftuch nur zufällig, so wie zufällig jede kleine Glaubensgruppe ihr Bedürfnis erkennt, in jedem mittelgroßen Kaff eine große Moschee errichten zu wollen?

Schauen wir mal in den Moslemmarkt, dieses große Internetportal, das wegen den Morddrohungen gegen Raddatz in Verruf geraten ist. Dort finden wir eine Auflistung moslemischer Befindlichkeiten, als erstes eine seitenlange Repräsentation von Kopftuchangelegenheiten.

Wer es noch nicht wußte, dem wird in der Rubirk "Moschee" mitgeteilt, daß der Bau eines Minarettes mit Lautsprecheranlage in Deutschland grundsätzlich zulässig sei. Da staunen selbst Ungläubige.
Aber auch die Rubrik "Schule" bietet Interessantes. Es geht allerdings nicht darum, wie man den Lernerfolg des Nachwuchses möglichst gut verbessert, sondern um viel Wichtigeres: Wer seine Kinder schon früh isolieren und keusch nach mittelalterlicher Geschlechtertrennung aufziehen will, der darf vom Staat nicht gezwungen werden, seine Kinder in den Schwimmunterricht zu schicken.
Daß man seine Kinder sogar für den gesamten Ramadan aus religiösen Gründen von der Schule nehmen kann, fällt bei so viel angewandter Scharia schon kaum mehr ins Gewicht.

Für alles gibt es einen Hinweis, wie man die deutschen Gesetzen umgehen, ausnützen oder sogar dagegen vorgehen kann. Ganz egal, ob bei Fragen zu Lichtbild, Schächten, Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit bei rechtswidriger Wiederannahme der türkischen oder Ehe (hier sind die rechtlichen Angelegenheiten islamischer Ehen gemeint und es wird dokumentiert, inwieweit sie im deutschen Rechtssystem durchgesetzt werden können) - auf alles gibt es die islamisch passende Antwort, die in der Regel wenig mit einer mitteleuropäischen Lebensform gemein hat. Eine Liste moslemischer Anwälte wird praktischerweise gleich mitgeliefert.

Damit auch nichts im Leben eines hochgradig integrationsunwilligen Moslems schiefgeht, ist der Moslemmarkt so umsichtig, Mustertexte für die tägliche Extrawurst bereitzustellen.So ein Antrag lautet dann zum Beispiel so:
Befreiung vom Schwimmunterricht

Muslim Islam und Muslima Islam

Muslimweg 19
11419 Islamstadt
Tel.: 000 / 24434

Muslim-Islam - Muslimweg 19 - 11419 Islamstadt

An die Klassenlehrerin der
Klasse 3abc
Grundschule Musterdeutsch

Islamstadt, 31. Februar 1914

Sehr geehrte/r Herr/Frau Musterlehrer,

am Anfang dieses Briefes möchten wir ausdrücklich darauf hinweisen, dass der im folgenden gestellte und begründete Antrag ausschließlich mit religiösen Bestimmungen unseres Glaubens zu tun hat und in keinster Weise eine Kritik am sonstigen Unterricht der Schule bedeutet.

Gemäß den religiösen Geboten des Islam erreicht ein Mädchen spätestens mit 9 Mondjahren die religiöse Reife (siehe z.B. "Antworten auf Rechtsfragen, As-Sayyid Ali Al-Husayni Al-Khamene'i, erster Teil, erläuterte Übersetzung, 1997, Islamisches Zentrum Hamburg, Seite 12) und hat danach sowohl alle religiösen Rechte als auch Pflichten. Die Jahreszählung erfolgt nach dem islamischen Mondkalender, und 9 Mondjahre entsprechen ca. 8,5 Sonnenjahren. Zu den Pflichten der dann jungen Frau gehört u.a., daß sie Ihren Körper (bis auf Gesicht und Hände) vor fremden Männern und Jugendlichen verhüllt. Dieses führt dazu, daß unsere Tochter Chadidscha Fatima Zeynep nunmehr in Zukunft mit einem Kopftuch am Unterricht teilnehmen wird. (Anm. von stopislam.info: Man beachte, daß gar nichts beantragt, sondern einfach mitgeteilt wird)
Ausgehend von der oben beschriebenen Ausgangssituation beantragen wir, daß unsere Tochter Chadidscha Fatima Zeynep von dem bevorstehenden koedukativen Schimmunterricht befreit wird. In einem Grundsatzurteil (veröffentlicht: unter dem Aktenzeichen 19 A 1706/90) bestätigte das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalens in Münster die von muslimischen Eltern vertretene Haltung, dass Elternrecht und religiöse Überzeugung den staatlichen Erziehungsauftrag begrenzen können. Der im Grundgesetz festgelegte staatliche Bildungsauftrag werde nicht beeinträchtigt, wenn mit Rücksicht auf die Glaubens- und Kulturfreiheit im Einzelfall eine Ausnahmegenehmigung für den Schwimmunterricht erteilt würde. Wichtig war auch der Hinweis, daß die religiöse Interpretation der koranischen Regeln durch die Eltern nicht Gegenstand der Debatte und ihre darauf fußende Entscheidung zu respektieren sei.

In einem ähnlichen Grundsatzurteil (Bundesverwaltungsgerichtsurteil 25.8.1993 - 6 C 891 zu OVG Münster, 15.11.1991 -19 a 2198/91) heißt es u.a.: Führt ein vom Staat aufgrund seines Bildungs- und Erziehungsauftrages aus Art. 7 II GG im Rahmen einer allgemeinen Schulpflicht angebotener koedukativ erteilter Sportunterricht für eine Schülerin islamischen Glaubens in Hinblick auf die Bekleidungsvorschriften des Korans, die sie als für sich verbindlich ansieht, zu einem Gewissenskonflikt, so folgt für sie aus Art. 4 I und II GG ein Anspruch auf Befreiung vom Sportunterricht, solange dieser nicht nach Geschlechtern getrennt angeboten wird.

Wir bitten Sie aus oben genannten Gründen unsere Tochter Chadidscha Fatima Zeynep vom Schwimmunterricht freizustellen. Sollte Chadidscha Fatima Zeynep während der Schwimmzeit eine Anwesenheitspflicht in der Schule haben, dann sind wir damit einverstanden, daß sie als Zuschauerin am Schwimmunterricht teilnimmt oder in der Zeit in einer anderen Klasse untergebracht wird. Ansonsten kann sie in der Zeit auch nach hause kommen.

Chadidscha Fatima Zeynep wird auch weiterhin am Sportunterricht teilnehmen, allerdings mit einer islamisch geeigneten Kleidung.

Wir bitten Sie um Ihr Verständnis und verbleiben mit freundlichen Grüßen.

(Unterschriften)

Muslim Islam (Vater) Muslima Islam (Mutter)

PS: Ein gleichlautender Brief ist an Herrn Mustermann (Schulleiter) geschickt worden.

Muslim-markt.de bietet aber nicht nur rechtliche Beratung, sondern auch handfeste finanzielle Unterstützung bei Gerichtsprozessen - sofern sie für die Glaubensgemeinschaft Ummah wichtig erscheinen - in Form einer Prämie:
Jede Rechtsberatung, die Sie aufgrund religiöser Diskriminierung in Anspruch nehmen, wird Muslim§Recht inschallah mit bis zu 50 € unterstützen. Sind weitere Ausgaben Ihrerseits, z.B. bei Inanspruchnahme eines Anwalts infolge einer Anzeige absehbar, wird auch hier Muslim§Recht mit bis zu 100 € unterstützend eingreifen.

Explizites Ziel ist es, neben der gut funktionierenden Nazikeule der Holocaust-Industrie, eine effektive Islamophobiekeule aufzubauen:
Die Fälle Nietzsche und Hohmann haben gezeigt, dass schon der Verdacht auf Antisemitismus zu einem Parteirausschmiss reicht; eine öffentliche und eindeutige Diffamierung von Muslimen jedoch toleriert wird.

Selbst eine Gehirnwäscheabteilung gibt es:
Nicht selten führen Fehlinformationen in den Köpfen der Menschen zu Reaktion und Aussagen, die uns Muslime schwer verletzen. Durch M§R-Konzeptpapiere werden Nichtmuslime in die Lage versetzt, die Gefühle und Belange der Muslime besser zu verstehen.

und in "Über uns" erfährt der Leser, daß obwohl dies eine öffentliche Seite im Internet ist, nicht alle Besucher erwünscht sind:
Der Muslim-Markt ist offen für alle Muslime aller muslimischer Vereine und Organisationen sowie nicht organisierte muslimische Gruppen und Einzelpersonen.

Die Rechtsabteilung des Muslimmarktes erzählt frei von der Leber weg, daß sie nicht viel von Meinungsfreiheit hält und finanzielle Unterstützung für die Abschaffung derselbigen gewährt:
Hier finanzieren wir Klagen oder juristische Beratungen. Der Ruf nach Meinungs- und Pressefreiheit ist eine beliebte Strategie, um antisemitische, rassistische, islam- und fremdenfeindliche Äußerungen zu legitimieren.

Sehr auffällig ist, daß der Muslimmarkt die Phrase "Der Ruf nach Meinungsfreiheit" verwendet. Heißt das, daß es hierzulande ohnehin keine mehr gibt oder daß man vom Standpunkte Saudi-Arabiens ausgeht?

Nichts scheint hier zufällig zu sein und lediglich einem individuellen Bedürfnis der Muslime zu entsprechen, im Gegenteil, alles ist bestens organisiert und Teil einer Islamisierungskampangne.

Und ich bin sicher, daß wir hier nur die Spitze des Eisberges sehen, denn es gibt noch Rubriken wie "Boykottaufruf", der ironischerweise als "Boykott für den Frieden" bezeichnet wird:
Produkte, die Symbol einer anti-islamischen Kultur sind
Produkte, die Symbol einer anti-islamischen Kultur sind, können an sich harmlos" sein, aber sie tragen die Symbolkraft einer aggressiven Kultur, von der auch nicht-muslimische Länder wie z.B. Deutschland gefährdet sind.

Coca-Cola und Pepsi Cola - Symbol des amerikan way of life
McDonald's - Symbol von Fastfood (Essen ohne Dankbarkeit)
Alle Kleidungsstücke, auf denen USA-Fahnen aufgedruckt, aufgenäht oder anders appliziert sind.
Muslime sind keine Werbefläche für USA!
Alle Kleidungsstücke, auf denen US-Amerikanische Sportunternehmen wie z.B. Chicago Bulls oder ähnliches aufgedruckt sind.
Muslime sind keine Werbeflächen für Sportler, die sich für Bullen halten.